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09:53 Dienstag, 04. März 2003
Einen Monat später sieht es ganz gut aus für die Haffa-Brothers aus, dass ihnen nur noch eine Ordnungswidrigkeit plus Bußgeld (1,2 Mio Euro für jeden) blüht statt einer Verurteilung wegen des Verdachts des Kursbetrugs + Haftstrafe.
Problem: Ein Gutachten konnte nicht nachweisen, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung einer Pflichtmitteilung und der Reaktion des Aktienkurses gegeben hatte. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft das Gutachten angezweifelt und ein neues beantragt.
Nun zieren sich die Haffa-Brothas aber noch den hinter den Kulisssen mit Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Richter ausgemachten Deal anzunehmen, ließe sich doch daraus ein vorsätzliches Handeln ableiten und damit hätten zivilrechtliche Schadensersatzklagen von Anlegern deutlich höhere Chancen auf Erfolg. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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