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18:35 Mittwoch, 19. Juni 2002
Spass-BOO - Gleich vorab die Selbsterkenntnis: Der Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers hat hier eigentlich nix zu suchen - aber die Formulierung der "verbalen Insolvenz" ist ab sofort eine meiner Lieblingsphrasen...
Stellt sich nun nur die Frage, bei welcher Behörde man einen Antrag auf eigene verbale Insolvenz stellen kann bzw. diese für einen Dritten gestellt werden kann. Der Bakrott der (eigenen) Fähigkeit zur friktionsfreien Artikulierung müsste somit von einem Vor'mund'schaftsgericht erklärt werden.
Bei der ersten Anhörung der vorläufig verbal insolventen Person muss das Gericht nun prüfen, ob ausreichend (Gehirn-)Masse zur Eröffnung des Verfahrens vorhanden ist. Jetzt wird die Insolvenz ad absurdum geführt: Die Gläubiger freuen sich, wenn das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet wird! Pech jedoch für Antragsteller und Gläubiger, sofern das Verfahren doch eröffnet werden sollte. Für die Dauer des Verfahrens ist es der verbal insolventen Person nämlich weiterhin gestattet, mittels seiner Äußerungen Raubbau am Verstand anderer Menschen durchzuführen. Die geistige Schädigung Anderer wird jedoch dadurch in Grenzen gehalten, indem für die Dauer der Verfahrens ein mentaler Insolvenzverwalter bestellt wird. Dessen Aufgabe ist es, durch mündlich gleichgelagerte Äußerungen für eine Neutraliserung des Gesprochenem zu sorgen. Käme es bei Heribert Fassbender also zur Verfahrenseröffnung, wäre Fritz von Thurn und Taxis ein prima Insolvenzverwalter! Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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