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20:22 Dienstag, 23. April 2002
Wieder gehts um die Benennung eines Internetunternehmens, diesmal ist der Einwand aber wohl berechtigt. In Gießen hatte jemand die originelle Idee, seine Auktionswebsite gibay.de zu nennen.
Ebay hat das rausbekommen, und dann ist alles wie in einem schlechten Film abgelaufen: Man ruft mal kurz an, droht mit 100.000 Euro Streitwert, und setzt eine Frist von 2 (!!!) Tagen. Und das ganze an einem schönen Freitagmorgen.
Wer nicht vollkommen irre ist, benennt seine Site um. So ist es denn auch geschehen. Gitrade.de klingt allerdings ..., nun ja. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen)
Wieso hart? Das ist eher die humane Variante (Taus)
Hart wäre: Nicht anrufen, sondern gleich die Abmahnung schicken, Streitwert 125.000 Euro minimum, mit zwei Anwaltsgebühren, denn bei sowas darf ein Anwalt vorschützen, keine Ahnung zu haben, und noch einen Patentanwalt hinzuziehen, den man dann auch noch zahlen muss. Parallel Klage auf Entschädigung und Herausgabe sämtlicher Kontaktdaten (wem hat man die "Marke kommuniziert") einreichen. Das kostet den Sitebetreiber dann alleine für die Abmahnung rund 3000 Euro.
Vorher anrufen gibt dem Betreiber wenigsten die Chance, kostenfrei aus der Sache rauszukommen - insbesondere, wenn die Lage für den Betroffenen sowieso aussichtslos ist - was mir hier der Fall zu sein scheint. Das mit dem zusätzlichen Patentanwalt ist Masche der Anwälte von den Spieleherstellern aus Ravensburg. Die haben ein Warenzeichen auf "Memory" - das gilt zwar nicht für RAM, aber sehr wohl für "virtuelle Legekartenspiele". Seufz. |
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