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17:34 Donnerstag, 17. Januar 2002
So ist das also: Kim Schmitz wird Kapitalanlagebetrug vorgeworfen. Grundlage ist der § 264a StGB.
Zu dem Thema gibt es eine Meldung von AP, aus der ich (ausnahmsweise) zitiere: München (AP) Im zweiten Anlauf will das Amtsgericht München den
untergetauchten Unternehmer Kim Schmitz wegen Kapitalanlagebetrugs zur Rechenschaft ziehen. Seit Montag werde nochmals versucht, einen Strafbefehl von Anfang Dezember zuzustellen, bestätigte das Gericht am Donnerstag auf Anfrage der AP. Schmitz soll 90 Tagessätze a 300 Mark (153 Euro) zahlen. Schmitz werde Kapitalanlagebetrug nach Paragraph 264a zur Last gelegt. Der Strafbefehl ist laut Amtsgericht noch nicht zugestellt und damit nicht rechtskräftig. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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