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17:46 Mittwoch, 21. November 2001
Das zur Holtzbrink-Gruppe gehörende Berliner Stadtmagazin ZITTY verschickt an seine freien Fotografen einen Liebesbrief, der "der guten Ordnung halber" (O-Ton) unterschrieben werden soll.
Einziger Wermutstropfen: Das Kleingedruckte entzieht dem Fotografen "freiwillig" jeglichen Einfluss auf die Veröffentlichung seines Materials, egal in welchem Zusammenhang und welchem Medium, er bekommt kein Honorar mehr für Verwendungen seiner Werke auf CD-Rom, im Internet oder bei Abdruck in anderen Medien und er bekommt kein Honorar, wenn der ZITTY-Verlag oder andere mit seinen Fotos Werbung betreiben (= Geschäfte betreiben und Umsatz generieren).
Hintergrund: Der ebenfalls zur Holtzbrink-Gruppe zählende Tagesspiegel (Berlin) ist seit Jahren für ähnliche Eskapaden in einem regelrechten Krieg gegen die Berliner Fotografen berüchtigt und mit ähnlichen charmanten Knebelverträgen am 24. Juli 2001 vor dem Berliner Kammergericht kläglich gescheitert. Das Gericht hat die Online-Veröffentlichung von Fotos als eigenständige Nutzungsart gegenüber der Printveröffentlichung eingeordnet und die Nutzung der Aufnahmen in dieser Form davon abhängig gemacht, dass der Fotograf hierzu seine Zustimmung erteilt. Für die ungenehmigte Nutzung in der Vergangenheit muss der Tagesspiegel eine angemessene Lizenzgebühr zahlen. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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