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13:21 Donnerstag, 18. Oktober 2001
INSIDER-berichten zufolge werden Mitglieder in caatoosee
psychisch unter Druck gesetzt, in dem man sie in "Einzelgesprächen" befragt, ob sie noch Kontakte zu ex - Mitgliedern von caatoosee haben. Auf diese Weise werden soziale Kontakte gestört oder gar
abgeschnitten, die ex - Mitglieder rücken somit unausgesprochen in eine Tabuzone. Hierbei wird offenbar nicht davor zurückgeschreckt, auch persönliche Mails der Mitarbeiter zu lesen und dies wird von führenden Mitarbeitern sogar offen kommuniziert. In der Vergangenheit wurden wohl auch private Briefe, die auf dem Postweg in die "Firma" kamen regelmäßig geöffnet. Es gibt Mitarbeiter, die darum nur noch per SMS oder von sicheren Orten Kontakt mit ex - Mitarbeitern aufnehmen. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen)
Re: caatoosee: Kontaktverbot mit Ex-Mitarbeitern (Lanu)
Ich frag es gern hier noch einmal in die Runde: Haben Chefs in Deutschland das Recht, die emails ihrer Mitarbeiter zu lesen und Fakten daraus gegen sie zu verwenden?
Re: caatoosee: Kontaktverbot mit Ex-Mitarbeitern (Sonnenbruder)
Der Arbeitgeber darf nur Emails der Mitarbeiter lesen, wenn es eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer gibt, dass dieser keine privaten Emails senden noch empfangen darf. Da der Arbeitgeber mit dieser Vereinbarung davon ausgehen kann, dass nur berufliche Email in diesem Emailaccount sind, darf er diese lesen und den Account überwachen. Wenn diese Vereinbarung nicht getroffen ist, ist dieses Vorgehen illegal.
Re: caatoosee: Kontaktverbot mit Ex-Mitarbeitern (Lanu)
Steht sowas im Arbeitsvertrag?
An die Ex-Mitarbeiter und Dagebliebenen: Hat caatoosee solche Verträge? Antworten könnt ihr auch anonym im Forum. Aber nicht vom Arbeitsplatz aus. Gott, wo bin ich hier?
Chefs dürfen Mails lesen (idealo)
Haben Sie! Die Verwendung von Betriebsmitteln, also auch Rechner und die dazugehörige Software, ist grundsätzlich nur für firmeneigene Zwecke genehmigt. Der private Einsatz dieser Betriebsmittel ist sogar ein Kündigungsgrund. Da die Geschäftsführung also davon ausgehen darf, daß Mails nur geschäftlichen Inhalt haben, sind sie berechtigt, diese zu lesen, genauso wie Geschäftsbriefe. Insbesondere bei Mails spielt dabei auch eine Rolle, daß diese immer über einen Server versendet werden, der ohnehin der Geschäftsführung zugänglich ist. Mails fallen dadurch auch nicht unter das Postgeheimnis. Das dürfte hinlänglich bekannt sein, so daß die Mitarbeiter, die sich darüber wundern, daß die Geschäftsführung Kenntnis über den Inhalt ihrer privaten Mails erlangt, eigentlich selber Schuld sind. Da hilft nur die Verwendung eines webbasierten Email-Accounts. Auch die auf diese Weise erlangten Informationen dürfen, z.B. in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, gegen die Mitarbeiter verwendet werden. Anders als in Amerika gilt in Deutschland nicht das umfangreiche Verwertungsverbot für auch auf illegalem Wege erlangte Informationen. Daß mag moralisch verwerflich sein, Moral indes hat im Deutschen Rechtssystem nichts zu suchen, erst Recht nicht im Arbeitsrecht. Es darf aber angemerkt werden, daß es wohl für jedermann einleuchtend ist, daß private Briefe oder Faxe nicht über die Firma versendet werden dürfen. Emails sind hier nicht anders zu behandeln, kosten sie das Unternehmen doch Arbeitszeit, Betriebsmittelnutzung und letztendlich auch Leitungsgebühren. Im letzten Jahr wurde der Gesamtschaden in Deutschland wegen Arbeitszeitausfall durch die private Nutzung von Mails und Internet auf 83 mrd DM geschätzt, was der Grund dafür war, daß im letzten Sommer durch das Finanzministerium ziemlich laut darüber nachgedacht wurde, die Möglichkeit der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil zu besteuern.
Re: Chefs dürfen Mails lesen (Lanu)
Was ist, wenn die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz erlaubt ist?
Re: Chefs dürfen Mails lesen (idealo)
Ich kenne keine Fall, bei dem die privat Internetnutzung formal erlaubt ist, erst recht nicht während der regulären Arbeitszeit. Insofern finde ich die Frage etwas hypothetisch. Wenn es allerdings tatsächlich erlaubt wäre, würde die der Geschäftsführung grundsätzlich zustehende Vermutung rein firmeneigener Inhalte entfallen und der Zugriff tatsächlich rechtswidrig. Das bringt dem einzelnen Mitarbeiter aber in der Praxis herzlich wenig. Denn der die Möglichkeit des realen Zugriffs über den Server besteht weiterhin und vor Gericht können diese Informationen auch verwendet werden.
Re: Chefs dürfen Mails lesen (Lanu)
Das klingt so bestimmt. Bist Du ein Anwalt? Oder liest Du selbst?
Re: Chefs dürfen Mails lesen (idealo)
sagen wir mal, vom Fach :-/
Re: Chefs dürfen Mails lesen (Lanu)
Du sammelst doch nicht etwa Material gegen uns? ;-)
Re: Chefs dürfen Mails lesen (idealo)
Wohl kaum, sonst hätte ich sicherlich nicht schon selbst Boos gemeldet, wenn auch zugegebenermaßen noch nicht sonderlich viele. Und wenn ich mich nicht gerade über einige Pietätlosigkeiten oder Marktschreiereine aufrege, fühle ich mich bei DCT sau wohl :-)
Re: Chefs dürfen Mails lesen (brainbox)
was stimmt den nun ?
der spiegel schreibt, es sei illegal, mails zu ueberwachen... http://www.spiegel.de/netzwelt/ebusiness/0,1518,162960,00.html
Re: Chefs dürfen Mails lesen (Lanu)
"Die E-Mails ihrer Mitarbeiter kontrollieren allerdings nur 13 Prozent der Unternehmen - was durchaus etwas damit zu tun haben könnte, dass dies absolut illegal ist."
Schlecht recherchiert oder müssen wir einen weiteren Experten hinzuziehen?
Re: Chefs dürfen Mails lesen (idealo)
Es gilt wie immer der alte Spruch: Zwei Juristen, drei Meinungen. Unter dem Link
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,155069,00.html ist das recht gut beschrieben. Aus meiner Sicht ist das Problem aber ziemlich theoretisch, da der Arbeitnehmer keine wirklichen Mittel hat, gegen derartige Handlungen des Arbeitsgebers vorzugehen. Eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit bringt ungefähr soviel, als ob in China ein Sack Reis umfällt. Und außerdem kann man sich als klagender Arbeitnehmer ziemlich sicher sein, binnen kürzester Zeit auf der Straße zu sitzen. Zudem hat man als Arbeitnehmer kaum die Möglichkeit, diese Verstöße auch wirklich vor Gericht zu beweisen. Ist der Arbeitgeber nicht völlig umnachtet zieht er sich mit der Argumentation zurück, von der Mail nur deswegen Kenntnis erlangt zu haben, weil er einen Ausdruck im Drucker gefunden hat.
Re: Chefs dürfen Mails lesen (PorscheKiller)
Auch das Lesen von Ausdrucken im Drucker ist *rein rechtlich* nicht verwertbar, darüber gab es schon dutzende Arbeitsgerichtsprozesse.
Ob nun 2 oder hundert Juristen und 1000 Meinungen - das Einzige, was Arbeitnehmern eben diese faktische Unsicherheit nehmen kann, ist eine Betriebsvereinbarung über das Thema Private Emails - wenn, ja wenn denn ein Betriebsrat existiert. Eine solche BV macht jede Individual-Vereinbarung aus Arbeitsverträgen, ob nun direkt oder konkludent, nichtig, da die Überwachung der Arbeitnehmer mittels technischer Einrichtungen der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegt (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BtrVG). Dadurch kann man auch diese beschissene 1:1-Situation (Arbeitgeber kontra einzelner Arbeitnehmer) auflösen. Zusammengefasst: Private EMail-Nutzung ist erlaubt und darf auch nicht inhaltlich kontrolliert werden (über Logfiles mit üblichen Transportdaten hinaus), wenn es betriebliche Übung ist, explizit erlaubt wurde oder wenn es so in einer BV steht. Wenn die drei Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dann ist es verboten, aber der Arbeitnehmer muss diesem Verbot zustimmen (z.B. durch entspr. Hinweis im und seine Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag)!!!
Frage an Sentinel idealo zum Thema private Internetnutzung am Arbeitsplatz (mailer-daemon)
"Ich kenne keine Fall, bei dem die privat Internetnutzung formal erlaubt ist, erst recht nicht während der regulären Arbeitszeit. Insofern finde ich die Frage etwas hypothetisch."
Frage: Ist es nicht so, dass durch konkludentes Handeln ein Gewohnheitsrecht entsteht, wenn alle Mitarbeiter mit Duldung und Kenntnis der Geschäftsleitung den firmeneigenen Internetzugang auch privat nutzen? Dies geschieht oft auch außerhalb der Arbeitszeit, ich kenne da viele Fälle, die nach Feierabend mit Erlaubnis des Chefs noch eine Stunde am Arbeitsplatzrechner surfen und ihren privaten Email-Kram erledigen. Wie ist das aus Deiner Sicht juristisch zu bewerten?
Re: Frage an Sentinel idealo zum Thema private Internetnutzung am Arbeitsplatz (zombi)
Legal, illegal, Sch . . . was ist das für eine Frage, bei der Firma wird das Überwachen wohl genutzt um bestimmte Menschen unter Druck zu setzen.
Muß es nicht auch im Arbeitsvertrag stehen, wenn gar keine private Kommunikation erlaubt ist? Die K>ollegen arbeiten oft Tag und Nacht, wie soll das möglich sein? Was soll ein junger dynamischer Auftritt, wenn dort Zustände wie im Frühkapitalismus herrschen? In so einem Umfeld kann doch die Leistung gar nicht mehr stimmen.
Re: Frage an Sentinel idealo zum Thema private Internetnutzung am Arbeitsplatz (mailer-daemon)
Tja, ich bin nicht scharf genug in meinem Beitrag, da magst Du wohl Recht haben.
Außerdem ist es ja auch nicht total verboten, als Angestellter in der Pause mal eben für drei Minuten das Telefon im Büro zu benutzen, um in einer privaten Angelegenheit z. B. bei der Zulassungsstelle anzurufen. Kein Richter würde in diesem Fall eine Kündigung durchgehen lassen. Es gilt die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Vor allem, wenn solche Telefonate in der Vergangenheit von der Geschäftsleitung geduldet worden sind. |
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