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12:08 Mittwoch, 22. August 2001
Da dachte Frau doch immer, im Erziehungsurlaub kann man nicht gekündigt werden und der Job danach ist einem sicher und nun belehrt uns I-D eines Besseren und spricht die Kündigung mitten im Erziehungsurlaub aus!
Entgegen allgemeiner Auffassung, dass der Mitarbeiterin dann zumindest eine Abfindung zusteht wegen des Arbeitsplatzverlustes, sieht I-D das etwas anders. Hier wird die Meinung vertreten, dass Erziehungsurlauberinnen keine Abfindung zusteht. Sie gehören zwar noch dem Unternehmen an, aber...
Soviel zur Sozialverträglichkeit des Stellenabbaus bei I-D! http://www.connex-av.de/idmedia/forum.php3 Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen)
Deep Link zur Meldung (crashdotcom)
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