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13:25 Freitag, 29. Juni 2001
Eintrag vom 29.06.2001 um 01:02:35 Uhr unter folgender Überschrift:
Erste Tipps von Connexx zur Insolvenz Heute morgen stehen unsere Telefone nicht still. Also: 1. Es soll schon ein Insolvenzverfahren beantragt sein. Dies ist auch folgerichtig, wenn der Laden zahlungsunfähig ist. 2. Arbeitsrechtlich ändert sich den den Insolvenzantrag zunächst einmal nichts. Die Arbeitsverhältnisse bleiben bestehen, Kündigungsfristen sind weiterhin einzuhalten etc.pp.
3. Es stellt sich natürlich die Frage, wie sich Arbeitnehmer verhalten sollen, wenn kein Geld gezahlt wird. Dann braucht man auch nicht zu arbeiten, auf juristisch: man hat ein Zurückbehaltungsrecht gemäß Par. 273 BGB. Es dürfte allerdings zunächst sinnvoll sein, weiterzuarbeiten, um die Chance auf Erhalt der Arbeitsplätze zu wahren. Auch wenn in der Insolvenzmasse oder bei den Geschäftsführern (Durchgriffshaftung) nichts zu holen sein wird, so gibt es eine Sicherung über das Arbeitsamt: Das Insolvenzgeld deckt die Vergütung für drei MOnate ab (§§ 183 ff. SGB III). Das bedeutet, dass Juni-, Juli- und August-Gehalt im Prinzip gesichert sind. Es besteht kein Anlass zu Panikreaktionen. Auf keinen Fall selbst kündigen! Wir werden in den nächsten Tagen eine Informationsveranstaltung anbieten. BItte informiert uns, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt ist. Wolfgang Kreider IG Medien in ver.di kreider@igmnedien.de Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen)
Re: Kabel - lt. Connex ist Insolvenz bereits beantragt! ()
Herr Wolfgang Kreider soll den Ereignissen etwas vorgegriffen haben. Presseprecherin Caroliene Götz bestreitet, dass die Insolvenz bereits angemeldet ist.
Mal sehen, wann sie Vollzug melden muss. |
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