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08:47 Freitag, 08. Juni 2001
Die niederländische Web-Apotheke Doc Morris musste in der vergangenen Woche gleich zwei juristische Niederlagen einstecken.
Am Dienstag erließ das Berliner Kammergericht eine einstweilige Verfügung gegen den Online-Versand von preiswerten Medikamenten und hob damit eine anders lautende Entscheidung des Berliner Landgerichts als erste Instanz auf.
Am Donnerstag hat dann das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Eilverfahren in zweiter Instanz entschieden, dass die Verkaufspraxis der Internet-Apotheke gegen geltendes deutsches Recht verstößt. Nach Auffassung des 6. Zivilsenats sind Werbung und Versand von Arzneimitteln im Internet nach dem deutschen Arzneimittelgesetz untersagt. Auch seien rund 90 Prozent der angebotenen Medikamente in Deutschland nicht zugelassen. In der Politik gibt es allerdings Überlegungen, den Internet-Handel mit Medikamenten zu gestatten, weil die Krankenversicherungen sich davon große Kosteneinsparungen versprechen. Einige Versicherungen kooperieren darum bereits mit Doc Morris. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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