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13:49 Sonntag, 19. September 2010
Am 07. Juni 2010 kapitulierte der in der Spielebranche bekannte Onlineshop Gamerdeals vor der einstweiligen Verfügung der Firma G Data und meldete Insolvenz an. G Data reicht dies aber nicht und prockelt in der Leiche noch weiter rum, um das Geld für die einstweilige Verfügung um jeden Preis zu bekommen.
Schon das dritte Mal berichte ich nun über die einstweilige Vefügung von G DATA gegenüber der insolventen Firma Gamerdeals. Diese hatte nach der einstweiligen Verfügung und der Tatsache, daß sich die Münchner Kanzlei nicht umsonst ein Hamburger Gericht ausgesucht hat, kapituliert und Insolvenz angemeldet. Doch dies lässt G DATA eiskalt und so berichtet nun der ehemalige Firmeninhaber Jochen Kolbe in seinem Blog, daß G DATA die einzige Firma sei, die ihre Forderung aus einer unerlaubten Handlung angegeben hat. Sollte nun Herr Kolbe sich nicht dagegen wehren oder dagegen wehren und verlieren, ist diese Forderung auch nach der Restschuldbefreiung von 6-7 Jahren bestehend und kann vollstreckt werden. Abmahnungen an sich sind in Deutschland ja schon zum Volkssport geworden, aber wenn jemand doch alle Füsse von sich streckt, muss man dann noch nachtreten? Welch ekeliges Geschäftsgebahren hier G DATA pflegt, ist mir ein Rätsel. Hier hat wohl eine Firma ein neues Geschätsfeld gefunden. Die Virenprogramme scheinen ja nicht mehr so gut zu laufen. Quelle: http://kolbe-blog.de/?p=34
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