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15:43 Donnerstag, 19. August 2010
Jetzt ist es amtlich, Revision abgelehnt, Herr Falk darf in Vollpension. Zu vier Jahren wurde er verdonnert. Bin mal gespannt, ob er denn die ganzen vier Jahre die Unterbringung in einer staatlichen Jugendherberge mit Schwedischen Gardinen genießen darf.
Ganz so Final ist der Fall dann doch noch nicht. Gespannt dürfen wir nun darauf warten, ob denn der Herr Falk nach seiner Unterbringung zum "Sozialfall" wird oder nicht. Ihm droht ja noch die Einziehung eines Teiles seines Vermögens. Mein Vorschlag: Wir sammeln schon mal. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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