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06:15 Mittwoch, 07. April 2010
Die Leute von der GEZ gelten allgemein als ganze harte Nummer. Völlig falsch. Die Gebührenstraßenkämpfer arbeiten direkt für die Anstalten, vor Gericht machen’s die Anstalten gleich selbst. Die Leute von der GEZ haben Angst vor Lehrern und dem Kapital. Sie sind schon keine Weicheier mehr, sondern Flüssig-Eier, wie die folgende Gute-Nacht-Geschichte zeigt.
Da fragt ein zu Hause arbeitender Selbständiger bei der GEZ an, was denn aus seinem neuartigen Rundfunkempfangsgerät (=Arbeits-PC) wird, wenn er sich zur Fußball-WM einen TV-USB-Stick zulegt. Die wenig überraschende Antwort: Mit TV-USB-Stick ist der PC eine Glotzkiste wie du und ich, folglich ist die volle Gebühr fällig. Auch nicht überraschend: Es reicht, wenn der USB-Stick „vorhanden“ ist, er muss nicht eingestöpselt sein. Das entspricht einem der zentralen Glaubenssätze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gebührenpflichtig ist jedes Empfangsgerät, wenn es „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand“ empfangsfähig gemacht werden kann. Deshalb sind TV-Geräte, bei denen man nur eine DVB-T-Box zukaufen müsste, um fernzusehen, auch ohne Box gebührenpflichtig; Computer als neuartige Empfangsgeräte ohne Modemanschluss ebenso. Hier heißt „vorhanden“: Kann man kaufen und einstöpseln. Nur was heißt „vorhanden“, damit der PC ein TV-Gerät wird? An dieser Stelle wird das Ei flüssig, denn die GEZ erklärt „vorhanden“ nur indirekt, indem sie schildert wie man sich bei der Abmeldung zu verhalten hat: „Sobald der USB-Stick aus den nicht privat genutzten Räumen entfernt wird, entfällt die Fernsehgebühr.“ Wenn also der USB-Stick vom Arbeitszimmer in die Küche getragen wird, ist der PC kein TV-Gerät mehr, sondern wieder ein neuartiges Empfangsgerät. Das ist mindestens merkwürdig. Während es für andere Konstellationen völlig ausreichend ist, dass eine Empfangseinheit zugekauft werden kann, weil allein der geringe technische Aufwand zählt, um das Gerät empfangsbereit zu machen, gilt für den PC als TV-Gerät, dass er nur voll gebührenpflichtig ist, wenn die Empfangseinheit im gleichen Raum aufbewahrt wird. Anscheinend verhindert der enorme technische Aufwand beim Öffnen und Schließen von Türen, dass die GEZ bei einem PC mit voller Gebühr zuschlägt. Das ist noch merkwürdiger, weil es praktisch nicht zu beweisen ist, wo ein USB-Stick aufbewahrt wird. Sonst reichte immer das Vorhandensein des Empfangsgerätes selbst, was notfalls durch ein Fenster sichtbar war. Die interessante Frage ist, warum benehmen sich die Leute von der GEZ hier wie die Flüssig-Eier? Haben Sie ihr Herz für den Nutzerwillen entdeckt? Mit Sicherheit nicht. Flüssig-Eier haben kein Herz. In anderen Fällen, z.B. bei Computerkassen, die neuartige Rundfunkempfangsgeräte sein sollen, wird die Mär vom willenlosen Nutzer, bei dem allein die technische Machbarkeit zur Gebührenpflicht führt, gnadenlos verteidigt. Es gibt aber ein Problem, das die Leute von der GEZ eiweiß im Gesicht werden lässt: Würden an PCs die gleichen Maßstäbe angelegt wie sonst, dann wäre jeder PC als TV-Gerät gebührenpflichtig. Es ist nun mal kein technisches Zauberkunststück, einen USB-Stick anzuschließen. Eine TV-Karte ist nicht mehr notwendig. Im privaten Bereich träfe das eine Minderheit. Im gewerblichen Bereich gibt es aber für den TV-Empfang auf herkömmlichem Wege – sprich: nicht übers Internet - keine Zweitgerätebefreiung. Man stelle sich die Rechnungen vor, die Großunternehmen für PC-TV zu zahlen hätten und wie schnell die GEZ-Eier in die Pfanne gehauen würden, wenn sie die Chuzpe hätten, Rechtsgrundsätze aus Dampfradios Zeiten in die Praxis umzusetzen. So wird das Recht nach Belieben gespalten, es bleibt bei den eh schon verlustreichen Raufereien mit ein paar widerborstigen PC-Gebührenzahlern, die Dickfische der Wirtschaft werden in Frieden gelassen und die Politik darf weiter ungestört von jeglicher Realität schlafen. Gute Nacht. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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