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18:59 Sonntag, 14. Juni 2009
Electronic Arts ist in der Spieleszene nicht wirklich bekannt für qualitativ gute Spiele. Aber auch für das Einhalten für Werbeversprechen. So auch im aktuellen Fall zum neusten Titel "Die Sims 3". Hier wurde den Käufern der exklusiven Collectors Edition auch exklusive Inhalte versprochen. Unter anderem ein exklusives Lösungsbuch und die Tatsache SimPoints (Einkaufspunkte) im Wert von 12 Euro zu bekommen. Der Preisunterschied zwischen normaler und exklusiver Collectors Edition liegt bei knapp 20 Euro. Doch so oft wir das Wort exklusiv auch schreiben, so ist es leider nicht.
Denn so wurden die Käufer mit einem Heftchen in Form von 6 Seiten abgespeist, worin nur ein paar Tips und Tricks stehen mit dem Hinweis es gäbe weitere Tips im offiziellen Lösungsbuch von Prima. Sprich das als Lösungsbuch angepriesene Heftchen ist lediglich eine Werbung zum Kauf des richtigen Buches. Die UNESCO definiert allerdings ein Buch als eine gedruckte, der Öffentlichkeit verfügbar gemachte, nichtperiodische Veröffentlichung mit mindestens 49 Seiten Umfang (zuzüglich der Umschlagseiten). Auf den Werbeseiten und den offiziellen Seiten sind mittlerweile auch die Hinweise verschwunden, es gäbe ein exklusives Lösungsbuch dazu. Doch eines kann EA nicht verschwinden lassen - den Hinweis auf der Verpackung den schon mehr als 70 Seiten starken Thread im offiziellen Forum, wo sich schon knapp 400 Käufer zu einer Sammelbeschwerde eingefunden haben. EA lässt das kalt und geht auch nicht darauf ein und schickt Emails an meckernde Kunden wie: "Sehr geehrte Frau XXXXXX, wir bedauern sehr, dass der Inhalt der Collector's Edition nicht Ihren Erwartungen entspricht. Wenn es hier zu Missverständnissen gekommen ist, bitten wir um Entschuldigung. Wir werden das auf jeden Fall zum Anlass nehmen, genau zu prüfen, was wir von unserer Seite verbessern müssen. Wir hoffen aber sehr, dass Ihnen der Spaß an dem Spiel Die Sims 3 durch Ihre Entäuschung nicht geschmälert wird. Mit freundlichen Grüßen Ihr EA Kundendienst" Keine Entschädigung oder Nachlieferung nach § 439. Dort heisst es: "Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. " EA sollte mal lieber die Kunden entschädigen. Diese wenden sich schon zahlreich an den Verbraucherschutz. Wer exklusives verspricht, sollte auch exklusives einhalten. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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