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12:51 Montag, 20. April 2009
Da hat sich unsere Ursula ja was einfallen lassen. Während sich Otto-Normalverbraucher vom Provider gängeln lassen darf, (möchte nicht wissen, welche Seiten so "aus Versehen" noch auf der vom BKA täglich aktualisierten Liste auftauchen), darf auf dem Amt und in der Uni fleißig weiter gesurft werden. Völlig frei und ohne Sperre.
Das ganze bestimmt nur zu wissenschaftlichen Zwecken und aus Gründen der Recherche. Provider mit einer Kundenzahl unter 10.000 müssen auch nichts sperren. Die nimmt man dann bestimmt als Gegenprobe, ob sich am Surfverhalten mit Sperre was geändert hat. Ich bin ja mal gespannt auf die "wissenschaftliche" Auswertung. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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