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12:24 Donnerstag, 04. Dezember 2008
Die onsari Ltd. & Co. KG meldet am 01.12.2008 Insolvenz an. Nach Hinweisen einer Wirtschaftsauskunft ist nun das eigentreten, was zu erwarten war. Das 6-Mio-EURO-Projekt Onsari ist pleite.
Die onsari Ltd. & Co. KG kolportierte sogar, in einer Investorenrunde rund 6 Millionen Euro eingesammelt zu haben. Dass das Geld niemals angekommen ist, bzw. diese Investoren nie vorhanden waren, liegt auf der Hand. Prinzipiell kann einem Marc Antwertinger nur leid tun. Immerhin war er in der Haftung während Landrock die Geschäfte (ins Aus) führte. Bekanntmachung des AG Stuttgart: Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: 6 IN 1070/08 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der onsari Ltd. & Co. KG, Eisestr. 15, 70567 Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRA 721786, vertr. d. d. Komplementärin: Bluepark Partners Ltd., Cardiff, Company No. 6117162, d. vertr. d. d. Director: Marc Antwertinger, Hallstr. 21, 70376 Stuttgart, wird heute, am 01.12.2008, um 10:00 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Pluta, Albstr. 14, 70597 Stuttgart, Tel.: 0711/76 96 880, Fax: 0711/76 96 88 50 bestellt. Verfügungen der Antragsgegnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Antragsgegnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Antragsgegnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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