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08:03 Dienstag, 25. November 2008
Die Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft Braunschweig:
Die Beschuldigten werden zu einer Stellungnahme aufgefordert. Behaupten diese, sie seien unschuldig, ist der Fall gelöst und kann zu den Akten. Beweismittel wie z.B. Buchhaltungsunterlagen müssen nicht gesichert werden, da sie einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen und somit nicht davon auszugehen ist, dass ein Beschuldigter solche Unterlagen vernichtet, sondern sie selbstverständlich gesetzestreu aufbewahrt. Mein persönlicher Favorit in dem Video ist die Stellungnahme des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Braunschweig, ob denn das Vertrauen der Bürger in die Justiz dadurch gestärkt werden konnte. Die gleiche Staatsanwaltschaft hat auch schon Jahre vor dem öffentlichen Bekanntwerden der VW-Affäre regelmäßig Hinweise und Beweismittel für dieses kriminelle Treiben erhalten. Da man in dieser kompetenten Behörde jedoch angeblich nicht den Sachverstand für buchhalterische Dinge besaß, schickte man das ganze Päckchen an die interne Revision von VW und bat diese um Aufklärung. Mit anderen Worten: der Beschuldigte sollte auf Bitten der Staatsanwaltschaft seine eigenen Delikte prüfen. Weiß vielleicht jemand, an welcher Uni man studiert haben muss, um in Braunschweig Staatsanwalt zu werden? Und wenn ja, ob an dieser Uni mit einer besonderen Ausgabe der Strafprozessordnung gelehrt wird? Quelle: http://www.youtube.com/djsualc
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