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Freenet freenet inside – Die Vorstands-Posse
INSIDER Freenet von lanu

07:48 Dienstag, 21. Oktober 2008

freenet-Boss Ecki Spoerr hatte im April gegen die Interessen seiner Großaktionäre die defizitäre debitel übernommen und damit seinen eigenen Kopf gerettet. Im gleichen Zuge war vereinbart worden, dass der debitel-Vorstandsvorsitzende Oliver Steil einen Posten im erweiterten Vorstand der freenet AG erhalten sollte. Einige Monate später sieht das allerdings ganz anders aus:

debitel-Chef Oliver Steil fühlt sich von Ecki Spoerr ausgetrickst. Mit dieser Erfahrung steht er nicht alleine da. Zu guter Letzt ist es Spoerr sogar gelungen, Steil komplett loszuwerden. Im BooCompany-Expertengespräch werden die Hintergründe dieser Posse um den freenet-Vorstandsposten durchleuchtet.


BooCompany: Die erste Meldung einer Zeitung war, dass es bei der Bestellung zum Vorstand zu einem Eklat gekommen sei, weil debitel-Chef Oliver Steil angeblich zu viel Geld verlangt habe. Der freenet-Aufsichtsratsvorsitzende Helmut Thoma bestätigte sofort die Version des gierigen debitel-Chefs gegenüber den Medien.

Experte: Spoerr und sein Aufsichtsratschef Helmut Thoma wissen eben sehr gut, wie man das Spiel mit der Presse spielt, um ihre Gegner in einem schlechten Licht und sich selbst als die vermeintlich rechtschaffenen Opfer erscheinen zu lassen.

BC: Welchen Fehler hat Oliver Steil denn gemacht?

E: Steil hat vermutlich gar keinen Fehler gemacht. Er war nur einfach zu gut für Spoerr.

BC: Spoerrs Ego soll nicht groß genug sein, um jemanden wie Steil neben sich zu ertragen?

E: Ein einfacher Vergleich der Lebensläufe von Spoerr und Steil kann schon zur Erklärung beitragen. Beide haben ihre ersten Karriereschritte bei einer renommierten Unternehmensberatung gemacht. Spoerr bei Booz Allen & Hamilton, heute firmierend als Booz & Company, Steil bei McKinsey. Spoerr soll angeblich ein kleiner Star bei Booz & Company gewesen sein. So erzählt es jedenfalls heute der Chef von Booz & Company. Allerdings muss man wissen, dass freenet und mobilcom zu den besten Kunden von Booz & Company in Deutschland zählen, seit Spoerr freenet-Vorstand ist. Also seit 1999, immerhin schon neun Jahre, werden Jahr für Jahr Millionenhonorare an Booz & Company gezahlt. Beinahe entschuldigend muss man jedoch hinzufügen, dass freenet nur mit dem internen Management und ohne diese professionelle Beratung sicherlich schon längst in der Versenkung verschwunden wäre. Aber wenn Spoerr wirklich so ein aufkommender Star gewesen sein soll, ist es doch mehr als merkwürdig, dass er Booz & Company dennoch verlassen hatte, um gemeinsam mit dem heutigen freenet-Finanzvorstand einen Karriereweg einzuschlagen, der eher dem eines skrupellosen Kleinganoven ähnelt. Oliver Steil hingegen hatte es bei McKinsey wirklich zu etwas gebracht und war dort bereits Partner geworden. Aber nicht nur das. Steil hatte auch schon einige wirkliche Managementpositionen in IT-Unternehmen innegehabt.

BC: Steckt ein Typ wie Spoerr so was nicht locker weg?

E: Generell schon. Aber Steil ist dazu auch noch wesentlich besser vernetzt in der Telekommunikationsbranche als Spoerr. Er war jahrelang als Berater in der Branche unterwegs und wird von vielen Managern sehr geschätzt. Zudem sitzt er im Präsidium des Branchenverbands VATM. Wäre Steil zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden bei freenet aufgestiegen, hätte Spoerr zu befürchten gehabt, im operativen Geschäft auf eine Statistenrolle degradiert zu werden. Geschäfts- und Verhandlungspartner hätten zukünftig das Anliegen äußern können, lieber mit Oliver Steil Gespräche zu führen. Es ist ja nicht nur, dass Spoerrs Ruf am Kapitalmarkt schlecht ist, sondern insbesondere in der Branche und bei Geschäftspartnern haftet ihm der Ruf der Unseriösität an. Es wäre auch zu erwarten gewesen, dass Steil anstelle der Berater von Booz & Company seine Ex-Kollegen von McKinsey als Berater beauftragt und diese zu einer anderen Strategie für die Integration von debitel geraten hätten. Nach kurzer Zeit mit Steil im freenet-Vorstand hätte man sich sicherlich gefragt, wozu Spoerr überhaupt noch gebraucht wird. Alleine aus diesem Grund musste Spoerr schon dafür sorgen, dass Steil geht.

BC: Aber freenet-Großaktionär Permira soll nicht sehr darüber erfreut sein, dass Steil nun geschasst worden ist.

E: So ist jedenfalls die offizielle Darstellung. Wir dürfen gespannt sein, wie Permira sich tatsächlich verhält. Mein Tipp ist, dass sie nichts tun werden.

BC: Wieso machen sie nicht von ihren Rechten Gebrauch? Permira muss doch auch daran interessiert sein, dass der Wert ihrer freenet-Beteiligung steigt. In den letzten zwei Monaten hat dieser sich immerhin mehr als halbiert.

E: Natürlich wäre Permira mit einem höheren Börsenkurs glücklicher. Aber Permira weiß auch, dass sie schon ohne die freenet-Aktien mit dem debitel-Deal ein sehr gutes Geschäft gemacht haben. Die Vermutung, dass freenet für debitel zu viel gezahlt hat, wurde ja schon von verschiedenen Seiten geäußert. Ebenso die Vermutung, dass Permira gar keine freenet-Aktien haben wollte, sondern ihnen diese regelrecht von Spoerr aufgedrängt worden sind.

BC: Verbunden mit der Forderung, auf der Hauptversammlung für Spoerr zu stimmen und damit ein unüberwindbares Hindernis für United Internet und Drillisch darzustellen?

E: Genau. Und damit hat Permira sich auch in eine gewisse Abhängigkeit bzw. Verbundenheit begeben. Sie sagen zwar einerseits, dass sie sich über Spoerrs Ruf am Kapitalmarkt Sorgen machen, aber andererseits werden sie sich nicht gegen Spoerr und Thoma auflehnen.

BC: Wodurch ist denn diese Abhängigkeit Permiras gegeben?

E: Es liegt an den Aktien, die an Permira ausgegeben wurden.

BC: Schon wieder ein Problem mit freenet-Aktien?

E: Ja, das scheint in der Tat ein Problem zu sein, das sich bei freenet wie ein roter Faden durch die Unternehmensgeschichte zieht. Immer wenn es eigentlich darum geht, die Rechte der Aktionäre zu beachten, macht die Unternehmensführung ihr eigenes Ding ohne Rücksicht auf Verluste. Im Fall der an Permira ausgegebenen Aktien geht es um das genehmigte Kapital des Jahres 2005 in Höhe von 48 Millionen Euro.

BC: Was genau hat es damit auf sich?

E: Das genehmigte Kapital darf maximal 50 Prozent des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft betragen. Das Grundkapital der freenet AG hätte also im Jahr 2005 eine Höhe von 96 Millionen Euro haben müssen. Die heutige freenet AG hieß im Jahr 2005 allerdings noch telunico Holding AG und hatte ein Grundkapital in Höhe von 50.000 Euro. Mit Genehmigung und Eintragung der Fusion der mobilcom AG und der freenet.de AG wurden im Jahr 2007 diese beiden Gesellschaften auf die telunico Holding AG verschmolzen. Danach wurde die telunico Holding AG in die heute bekannte freenet AG umbenannt.

BC: Wie ist es dann möglich, dass es dieses genehmigte Kapital bereits im Jahr 2005 gegeben hat?

E: Es wurde vorsorglich geschaffen und an die Bedingungen der Fusionsgenehmigung geknüpft.

BC: Und das geht so einfach?

E: Dazu gibt es verschiedene Ansichten. Nehmen wir einmal an, es wäre grundsätzlich möglich, so gab es im Fall freenet jedoch einige Besonderheiten. Der Schaffung eines genehmigten Kapitals muss die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft zustimmen. Genauer gesagt ist eine Dreiviertelmehrheit der Aktionäre erforderlich. Im Falle der telunico Holding AG, der heutigen freenet AG, gab es im Jahr 2005 nur eine einzige Aktionärin, die alle Aktien hielt, nämlich mobilcom. Über die Schaffung des genehmigten Kapitals, dessen spätere Ausübung, wie nun bei dem debitel-Erwerb geschehen, den größtmöglichen Eingriff in das Vermögen der Aktionäre darstellt, durften die Aktionäre also überhaupt nicht abstimmen. Mit anderen Worten: die Aktionäre, die das genehmigte Kapital genehmigen müssen, wurden überhaupt nicht um Genehmigung gefragt.

BC: Mit welchem Trick wurde denn da schon wieder gearbeitet?

E: Die Schaffung des genehmigten Kapitals wurde den Aktionären einfach mit der Fusionsgenehmigung untergeschoben. mobilcom hatte im Jahr 2005 als alleinige Aktionärin die Schaffung des genehmigten Kapitals in Höhe von 48 Millionen Euro der telunico Holding AG beschlossen, allerdings unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Aktionäre der mobilcom AG und der freenet.de AG der Verschmelzung ihrer Gesellschaften auf die telunico Holding AG zustimmen, diese Verschmelzung eingetragen wird und die telunico Holding AG nach dieser Verschmelzung über ein Grundkapital in Höhe von 96 Millionen Euro verfügt. Die mobilcom AG und die freenet.de AG haben zum Beschluss der Verschmelzung im Jahr 2005 jeweils außerordentliche Hauptversammlungen abgehalten, auf denen die Verschmelzungen beschlossen wurden. Den Aktionären wurden die Chancen und Risiken der Verschmelzungen erläutert, aber ihnen wurde nicht erklärt, dass sie mit ihrer Zustimmung zur Verschmelzung gleichzeitig der Schaffung eines genehmigten Kapitals zustimmen. Sie erhielten auch nicht die Möglichkeit, nur der Verschmelzung zuzustimmen, ohne zugleich das genehmigte Kapital mit zu beschließen. (Anm. d. Red.: s. Aktionärsinformationen zur Verschmelzung, S. 107 und S. 198).

BC: Wie wäre das korrekte Vorgehen gewesen?

E: Korrekt wäre gewesen, die Verschmelzung beschließen zu lassen und nachdem diese dann eingetragen wurde auf der dann folgenden Hauptversammlung der neuen verschmolzenen Gesellschaft, also der telunico Holding AG bzw. der heutigen freenet AG den Aktionären eine Beschlussfassung zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals vorzulegen.

BC: Wurde das genehmigte Kapital damit gar nicht rechtskräftig?

E: Gehen wir auch hier erst einmal davon aus, dass die Schaffung des genehmigten Kapitals rechtskräftig erfolgt sei. Dennoch gab es weitere Verstöße gegen die Formvorschriften. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen die Aktionäre vor einer Hauptversammlung, auf der ein genehmigtes Kapital beschlossen werden soll, wenigstens einen Bericht über die abstrakt-generellen Erwägungen erhalten, zu welchen Zwecken das genehmigte Kapital später verwendet werden soll. Im vorliegenden Fall hätte also vor der Hauptversammlung der telunico Holding AG im Jahr 2005 diese gegenüber ihren Aktionären, also hier die Gesellschaft mobilcom als einzige Aktionärin, eine solche Berichtspflicht zu erfüllen gehabt. Insidern zufolge soll ein solcher Bericht aber auch damals intern nicht vorgelegen haben. (Anm. d. Red.: s. Strafanzeige gegen freenet-Vorstände, S. 92). Diese „interne“ Hauptversammlung fand übrigens nur wenige Tage vor den Hauptversammlungen der mobilcom AG und der freenet.de AG statt, auf denen die Aktionäre der Verschmelzung zustimmen mussten.

BC: So ein Bericht kann doch rückdatiert werden.

E: Dazu müssten aber auch alle Beteiligten mitspielen.

BC: Was würde es denn bedeuten, wenn ein solcher Bericht nicht vorgelegen hat?

E: Auch hier können wir wohlwollend erst einmal annehmen, dass eine spätere Verwendung zur Akquisition eines anderen Unternehmens, wie mit dem debitel-Erwerb geschehen, vom Verwendungszweck eines genehmigten Kapitals grundsätzlich umfasst wird. Ein anderer Punkt ist hier aber wesentlich: mit dem Beschluss der Verschmelzung der mobilcom AG und der freenet.de AG im Jahr 2005 wurde den Aktionären mehr als nur ein Mal berichtet, dass die Verschmelzung unerlässlich sei, da mobilcom mit dem Mobilfunkgeschäft alleine und freenet mit dem Festnetz- und DSL-Geschäft alleine sich nicht so gut entwickeln könnten, wie dies nach einer Fusion möglich sei. Insbesondere das Mobilfunkgeschäft wurde dabei als ein ertragsschwaches Geschäft, das Festnetz- und DSL-Geschäft von freenet jedoch als das Geschäft mit der größeren Zukunft dargestellt. Mit dem debitel-Erwerb hat der Vorstand jedoch alles auf den Kopf gestellt, was er den Aktionären vor der Fusion – und somit quasi auch zur Begründung für das genehmigte Kapital – berichtet hat. Das ehemals in den Augen des Vorstands als wenig aussichtsreich angesehene Mobilfunkgeschäft soll nun mehr oder weniger die alleinige Zukunftsstrategie sein. Dazu wurde mit debitel ein mehr als doppelt so großer Mobilfunkprovider unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals erworben und dem bis dahin schuldenfreien freenet-Konzern wurden noch hochverzinsliche Verbindlichkeiten von rund 1,3 Milliarden Euro aufgeladen. Um diese Schulden zu reduzieren sollen das DSL-Geschäft und evtl. noch andere Unternehmensteile der ehemaligen freenet.de AG verkauft werden. Im Endeffekt bleibt nichts mehr von dem übrig, was den Aktionären zur Verschmelzung von mobilcom und freenet versprochen wurde, die im Übrigen Millionen an Beraterhonoraren und Prozesskosten verschlungen hat. Und mit dieser Verschmelzung ging die Beschlussfassung über das genehmigte Kapital einher.

BC: Was bedeutet das zusammengefasst?

E: Zusammengefasst bedeutet das, dass die Aktionäre bei der Schaffung des genehmigten Kapitals nicht korrekt informiert wurden. Die ordnungsgemäße Verwendung des genehmigten Kapitals für den debitel-Erwerb ist äußerst zweifelhaft. Wenn der freenet-Vorstand sorgfältig hätte handeln wollen, hätte er den debitel-Erwerb noch bis zur Hauptversammlung hinauszögern und die Hauptversammlung über die Verwendung des genehmigten Kapitals und den debitel-Erwerb insgesamt abstimmen lassen. Dadurch, dass die Dividendenfähigkeit freenets mit dem debitel-Erwerb erst einmal auf unbestimmte Zeit fraglich ist, hätte jedoch die Wahrscheinlichkeit bestanden, dass unter den Aktionären eine Mehrheit gegen einen debitel-Erwerb und für einen Verkauf des Unternehmens gewesen wäre. Auch wenn der freenet-Vorstand es nach wie vor abstreitet, so hatte United-Internet-Chef Dommermuth am Tag des debitel-Erwerbs noch 16 Euro je freenet-Aktie in Aussicht gestellt, wenn der freenet-Vorstand ihm kurzfristig eine Segmentberichterstattung für das DSL-Geschäft des zweiten Quartals 2008 zur Verfügung gestellt hätte. Genau das hatte ein Anwalt von MSP auf der freenet-Hauptversammlung berichtet und den freenet-Vorstand gebeten, diesen Ablauf der Ereignisse zu bestätigen. Der freenet-Vorstand verweigerte eine Stellungnahme dazu mit den Worten, dass zwischen den Parteien dazu Geheimhaltung vereinbart worden sei. Einige freenet-Aktionäre wären sicherlich froh, wenn sie ihre Aktien zu 16 Euro verkaufen könnten. Und genau hier erkennt man, dass es dem freenet-Vorstand nicht darum ging, das bestmögliche Ergebnis für die Aktionäre zu erzielen, sondern lediglich mit der Ausnutzung des genehmigten Kapitals einem ihm wohl gesonnenen, neuen Großaktionär zu schaffen. Hätte Permira nicht die Aktien aus dem genehmigten Kapital erhalten, wäre die freenet-Hauptversammlung für Vorstand und Aufsichtsrat vollkommen anders ausgegangen.

BC: Welche Konsequenzen kann das haben?

E: Die Aktionäre können dies zum Gegenstand einer Feststellungsklage machen, bei der das pflichtgemäße Verhalten von Vorstand und Aufsichtsrat überprüft wird. (Anm. d. Red.: s. Strafanzeige gegen freenet-Vorstände, S. 93 ff.) Genau das hat wohl jetzt auch ein Aktionär getan.

BC: Wie sind die Chancen einer solchen Klage einzuschätzen?

E: Nach den hier beschriebenen Vorgängen kann man davon ausgehen, dass freenet einen schweren Stand vor Gericht haben wird. Die gesamte Unternehmenshistorie zeigt, dass die Organe scheinbar ein großes Problem damit haben, die Rechte ihrer Aktionäre pflichtgemäß zu wahren. Die Ausübung von genehmigtem Kapital stellt den größtmöglichen Eingriff in das Vermögen der Aktionäre dar. Es ist von verantwortlichen und sorgfältigen Organen nicht zu viel verlangt, eben bei solchen Vorgängen die gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Besonders zu erwähnen ist hier noch ein Punkt: der Ausgabebetrag der an Permira ausgegebenen freenet-Aktien beträgt nur 1 Euro.

BC: Welche Bedeutung hat das?

E: Es wurden 32 Millionen Aktien an Permira ausgegeben, was ungefähr einem Viertel des Transaktionspreises entspricht. Folglich soll ein Viertel des Gesamtwertes von debitel nur 32 Millionen Euro betragen, das gesamte Unternehmen also gerade mal 130 Millionen Euro. Und das bei einer 1,6-Milliarden-Euro-Transaktion. Im Umkehrschluss muss Permira als Verkäufer nur für den geringeren Betrag haften. Würde sich im Nachhinein herausstellen, dass debitel weniger Wert ist, als von Permira zugesichert, hätte freenet keine Grundlage für einen Differenzhaftungsanspruch.

BC: Aus welchem Grund wird so etwas Nachteiliges vereinbart?

E: Zum einen wurde debitel viel zu teuer gekauft. Der Preis ohne Aktien wäre schon ausreichend gewesen. Weshalb an Permira auch noch Aktien ausgegeben wurden, dürfte nunmehr bekannt sein. Zum anderen will freenet sich damit aber auch selbst das Aktiengesetz neu definieren. Es wird von freenet nun die These vertreten, dass man Sachkapitalerhöhungen grundsätzlich nur mit einem Ausgabebetrag von 1 Euro je Aktie durchführt. Damit wollen die freenet-Organe ganz offensichtlich die Grundlage für einen Differenzhaftungsanspruch aushebeln, der noch aus einer Sachkapitalerhöhung im Jahr 2000 bei der mobilcom AG gegen France Télécom bestehen könnte. Dort wird nämlich seitens der freenet-Führung ebenfalls argumentiert, dass France Télécom nur eine Einlageverpflichtung in Höhe von 1 Euro je Aktie zu erfüllen hatte, obwohl der Kurs der mobilcom-Aktie damals 201 Euro betrug. Zudem wurde auch in den entsprechenden Verträgen ein Kurs von 201 Euro vereinbart. Im Fall von 1 Euro je Aktie bedeutet das 18,6 Millionen Euro, im Fall von 201 Euro je Aktie bedeutet es jedoch 3,7 Milliarden Euro. Die aktiven und ehemaligen freenet-Organe rund um Helmut Thoma, Dieter Vogel und Eckhard Spoerr versuchen seit Jahren, diesen Anspruch gegen France Télécom zu verhindern, indem sie entgegen der Rechtslage argumentieren, dass eine Einlageverpflichtung nur für 1 Euro je Aktie bestünde. Somit agieren sie klar zum Nachteil der Aktionäre.

BC: Dann warten sicherlich einige Personen gespannt auf das Ergebnis dieser Klage.

E: In der Tat. Unter Rechtsexperten herrscht mittlerweile die Ansicht, dass Spoerr auf dieser zivilrechtlichen Ebene größere Gefahren drohen als auf der strafrechtlichen Ebene.

BC: Womit hängt das zusammen?

E: Eine Strafanzeige kann ein unmotivierter Staatsanwalt einstellen. Ein Anzeigenerstatter müsste schon ein Großaktionär sein, damit in ihm auch ein nennenswertes Opfer gesehen wird und er Einsicht in die Akten erhält. Da dies meist nicht der Fall ist, erfährt auch nie jemand, ob die Begründung, mit welcher ein Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren einstellt, auch wirklich gerechtfertigt ist.

BC: Das klingt nicht gerade rechtsstaatlich.

E: Ist es auch nicht, aber es ist Alltag in deutschen Amtsstuben. Bei den zivilrechtlichen Verfahren gegen freenet sieht das hingegen schon ganz anders aus. freenet ist gezwungen, sich gegen die Klagen zu verteidigen und die Vorwürfe zu entkräften. Dies sind öffentliche Verfahren.

BC: Im Fall des Insiderhandels muss Spoerr sich aber bald vor Gericht verantworten. Wie stehen dort die Chancen einer Verurteilung?

E: Grundsätzlich schon einmal gut. Eine Anklage wird nur dann zugelassen, wenn auch die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung gegeben ist. Gerade im Fall des Insiderhandels haben Spoerr und sein Kollege Krieger schlechte Karten nach Ansicht einiger Rechtsexperten. (Anm. d. Red.: s. Strafanzeige gegen freenet-Vorstände, S. 165 ff.) Die Beweise, die gegen sie sprechen, haben sie mit ihren Äußerungen im Vorfeld des Insiderhandels geradezu selbst produziert.

BC: Das macht es ja noch unverständlicher, weshalb debitel-Chef Steil nun gehen musste und Spoerr die Gesamtführung übertragen wird.

E: Das stimmt natürlich. Aber mit jeder weiteren irrationalen Entscheidung des Duos Thoma/Spoerr wird nach und nach auch der dümmste freenet-Aktionär noch verstehen, dass bei dieser Kombination von Aufsichtsrat und Vorstand keine zufriedenstellende Wertschöpfung für die Aktionäre zu erwarten ist. Selbst innerhalb des Aufsichtsrats gibt es ja bereits Spannungen. Es war z. B. nicht nur freenet-Aufsichtsrat Oliver Brexl, der bei der letzen Hauptversammlung sein Aufsichtsratsmandat gerne zur Verfügung gestellt hat. Es gab noch ein anderes, wesentlich interessanteres Aufsichtsratsmitglied, das gerne zurückgetreten wäre. Man hat ihn aber nicht gehen lassen. Allein über diese Tatsache kann man sich schon seine Gedanken machen. Aber auch die Glaubwürdigkeit der von einigen Seiten oft ins Lächerliche gezogenen, alten Forderung gegen France Télécom steigt mit jeder nicht nachvollziehbaren Handlung der Herren Spoerr und Thoma. Immer mehr Aktionäre werden sich fragen: Wieso wurde mit allen Mitteln verhindert, dass freenet übernommen wird? Wieso darf niemand in die Unterlagen bei freenet sehen? Wieso wird mit allen Mitteln verhindert, wenigstens feststellen zu lassen, ob Ansprüche gegen France Télécom bestehen? Vielleicht wachen nach dem DSL-Verkauf ja mal einige Aktionäre auf.

BC: Der ja momentan eher schleppend verläuft. Ob der DSL-Verkauf überhaupt noch stattfindet?

E: Das ist momentan schwierig zu beantworten. Fakt ist, dass freenet dringend Schulden abbauen muss und das DSL-Geschäft defizitär läuft, also momentan Geld zugeschossen werden muss, das mit anderen Bereichen verdient wird. Mit jeder weiteren Verzögerung wird weiter Geld verloren und der zu erzielende Wert bei einem Verkauf wird ebenfalls geringer. Andererseits wird Spoerr die Verkaufsentscheidung nicht von objektiv rationalen Kriterien abhängig machen. Wenn es nicht in den Zeitplan für seine persönlichen Vorteile passt, wird er einen Verkauf sicherlich verschieben und dies mit Argumenten wie der globalen Finanzkrise zu entschuldigen wissen. Vielleicht unternimmt er dann kurz vor der nächsten Hauptversammlung einen erneuten Versuch, um ein paar Aktionäre wieder auf seine Seite zu ziehen.

BC: Ja, zuzutrauen ist Spoerr mittlerweile ja alles. Kommen wir noch mal zurück zu Steils Rausschmiss. Wie wird es für debitel und talkline weitergehen?

E: Auch das ist schwierig zu beantworten. Durch Steils Weggang ist jedenfalls davon auszugehen, dass auch solche Entscheidungen nicht nur von Rationalität geprägt sein werden, sondern von Seilschaften innerhalb freenets.

BC: Genauer gesagt bedeutet das?

E: Spoerr hat innerhalb freenets einen Kreis von Mitarbeitern aufgebaut, die jede seiner Entscheidungen ohne Widerworte mittragen.

BC: Sind das die Mitarbeiter, die er als seine Freunde bezeichnet? Die er hin und wieder mal mit zum Motorboot fahren einlädt?

E: Nicht nur das. Darüber hinaus gibt es für diesen Kreis auch überzogene Gehälter und Firmenwagen wie Porsche Cayenne und Audi Q7. Der freenet-Fuhrpark ist ein Hort von Luxus-SUV´s. Alles auf Kosten der Aktionäre. Die debitel- und Talkline-Mitarbeiter werden sich sicherlich freuen, wenn aus Kostengründen ihre Jobs zusammengestrichen werden, auf der anderen Seite aber das Geld zum Fenster rausgeschmissen wird. Renommierte und profitable Konzerne agieren angesichts der Finanzkrise wesentlich professioneller und nehmen selbst Leasingverträge unter die Lupe. Diesen Kreis von vertrauten Mitarbeiter braucht Spoerr, damit auch sein internes Machtgefüge funktioniert.

BC: Ob das seine einzigen „Freunde“ sind?

E: Es ist jedenfalls davon auszugehen, dass es außerhalb freenets nicht allzu viele sind. Spoerrs Bedeutung beschränkt sich stark auf diesen Mikrokosmos freenet und die Macht über von ihm wirtschaftlich abhängige Personen. Aber lassen sie uns nicht weiter über den Menschen Spoerr reden, sonst gibt es noch Mitleidsbekundungen.

BC: Wie ist denn die Integration von debitel und der von Spoerr geplante Auftritt als Billigmarke einzuschätzen?

E: Für die Integration hat man ja den debitel-Finanzvorstand Joachim Preisig mit einem Vorstandsressort bedacht. Er trägt die Verantwortung für die Integration. Mit anderen Worten: bringt die Integration nicht die Synergien, die den Aktionären versprochen worden sind, hat man auch schon ein Bauernopfer. Preisig wird sicherlich der nächste Kandidat auf der Spoerrschen Abschussliste sein. Danach ist auch der freenet-Vorstand wieder nur mit ihm ergebenen Personen besetzt.

BC: Es bleibt also weiterhin spannend bei freenet. Ich danke für das informative Gespräch.

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