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10:10 Donnerstag, 25. September 2008
Erschütterndes war Anfang der Woche in der Berliner Zeitung zu lesen. Trotz Steigerung um 95 Cent wird das Gebührenaufkommen bis 2012 nur spärlich wachsen, manche Anstalt gar verarmen. Das muss nicht sein, denn der Jackpot ist nah.
Die Gesetzgebung bei den Rundfunkgebühren lässt manch einen verzweifeln. Da wird der analoge Empfang abgeschaltet, DVB-T eingeschaltet und wer sich keine DVB-T-Box kauft, muss trotzdem TV-Gebühren zahlen. Das funktioniert aufgrund eines kleinen Tricks. §1 Abs. 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags sagt nämlich, man ist schon dann Rundfunkteilnehmer und somit gebührenpflichtig, wenn man „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand“ Rundfunk empfangen könnte. Merkregel: Gebührenpflichtig ist immer die Kiste, nicht der Anschluss. Das geht auch bei den „neuartigen Rundfunkempfangsgeräten“. Die GEZ schreibt: „Das Tatbestandsmerkmal ‚ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand’ wird von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Es ist folglich nicht entscheidend, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist.“ Aber: Unter den herkömmlichen Empfangsgeräten zählt die GEZ u.a. auf „PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang“. Das heißt: Als neuartiges Empfangsgerät ist wie immer die Kiste gebührenpflichtig, als herkömmliches Empfangsgerät aber nur die Kiste mit Anschluss, obwohl das Einstöpseln eines DVB-Sticks kaum ein „besonderer zusätzlicher technischer Aufwand“ ist, wenn das schon für ein Modem nicht der Fall sein soll. Woran liegt das? Ganz klar: Angst vorm Jackpot. Würde der USB-Stick, den es auch für Satellit- und Kabelempfang gibt, als geringfügiger Aufwand eingestuft, wäre jeder PC selbst ohne Stick als herkömmliches TV-Gerät gebührenpflichtig. Wie gesagt: Nur die Kiste zählt. Da Unternehmen für alle Geräte, die in der Lage sind, Rundfunk auf den klassischen Übertragungswegen zu empfangen, keine Zweitgerätebefreiung beanspruchen können, müssten sie für jeden PC TV-Gebühren zahlen. Daher tut die GEZ lieber so, als ob das Einstöpseln eines USB-Sticks eine gewaltige technische Herausforderung ist. Denn die Wirtschaftsverbände würden ausrasten und die Politik sich gleich auf deren Seite schlagen, egal, was man selbst beschlossen hat. Man könnte natürlich die nicht mehr durchsetzbaren Konsequenzen von Regeln, die noch von anno Tobak stammen, als kleinen Hinweis verstehen, dass vielleicht grundsätzlich Computer so lange keine Rundfunkempfänger sind bis der Nutzer sie dazu macht. Das sieht sogar ein Gericht so. Aber die uralte Regel „Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen“ funktioniert ja auch immer noch tadellos. Also begnügt man sich mit den Peanuts aus der PC-Gebühr für Internetempfang. Da gibt’s schon genug Ärger. Die Millionen sollen anderen scheffeln, jammern ist schließlich auch schön. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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