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17:36 Sonntag, 27. Juli 2008
Auf einmal werden sie wieder laut, die alten Siemens-Vorstände. Bisher waren sie in der ganzen Affäre entweder nie zu erreichen, außer für die Staatsanwaltschaft, oder ihre liebsten Worte waren Kommentare wie „Kein Kommentar“ oder „Davon haben wir auf Vorstandsebene nichts gewusst“. Nur der böse Siemens-Aufsichtsrat, der will da nicht mehr mitspielen und kündigt an, die Ex-Vorstände auf Schadensersatz zu verklagen. Da helfen auch keine gemeinsamen Golfrunden zwischen ehemaligen Vorständen und amtierenden Aufsichtsräten.
Die Aufsichtsräte kommen nämlich nur ihrer Pflicht nach. Das passiert zwar nun zum ersten Mal seit über hundert Jahren in der deutschen Rechtsgeschichte, lässt sich aber auch bei den besten Freundschaften, wie sie zwischen den Ex-Siemens-Vorständen und den Aufsichtsräten bestanden, nicht mehr vermeiden. Früher wurde so etwas im stillen Kämmerlein geregelt. Der BGH hat 1997 aber eindeutig festgelegt, dass der Aufsichtsrat von einer Verfolgung von Schadensersatzansprüchen nur in absoluten Ausnahmefällen absehen darf. Ansonsten würde der Aufsichtsrat sich selbst Schadensersatzansprüchen aussetzen. Nun drohen die von Schadensersatzforderungen in Millionen- oder gar Milliardenhöhe bedrohten Ex-Siemens-Vorstände damit, den Siemens-Konzern ihrerseits zu verklagen. Ein Anwalt eines Ex-Vorstands kündigt einen Krieg an. Wir dürfen gespannt sein, mit welcher Begründung eine solche Klage versehen sein soll. „Mein Mandant erhebt Klage, weil er auf Schadensersatz verklagt wird. Das mit dem Schmiergeld haben aber alle anderen auch so gemacht und auch der Korruptionsexperte Martin Walser hat kürzlich festgestellt, dass meinem Mandanten stattdessen das Bundesverdienstkreuz gebührt.“ Auf Seiten der Ex-Vorstände wird wohl die Nervosität mittlerweile sehr groß. Denn anders als in den drohenden Strafprozessen gilt bei den drohenden Schadensersatzklagen nicht die Unschuldsvermutung. Im Strafverfahren können die Ex-Vorstände sich einigermaßen entspannt zurücklehnen und abwarten, ob die Staatsanwaltschaft ihnen ein schuldhaftes Verhalten nachweisen kann. Bis 2006 hatten sie von staatlicher Seite sowieso nichts zu befürchten. Den Stein ins Rollen gebracht hatten die Behörden aus Liechtenstein und der Schweiz, die die deutschen Kollegen schon jahrelang auf die Siemens-Machenschaften hingewiesen hatten. Erst im Herbst 2006 hatte man in der Schweiz schließlich die Unterlagen zusammengepackt und sie den Kollegen an der Isar auf den Schreibtisch geknallt. Verbunden mit der ultimativen Aufforderung: „Das sind eure Ganoven - kümmert euch endlich darum“. Im Zivilverfahren müssen die Ex-Vorstände aber selbst die Beweise erbringen, dass sie nicht pflichtwidrig gehandelt haben. Genau davor haben die Herren wohl Angst. So behauptet einer ihrer Anwälte auch vollkommen falsch, dass kein Richter in einem Zivilprozess einen Siemens-Vorstand zu Schadenersatzzahlungen verdonnern wird, solange die Strafprozesse noch nicht abgeschlossen sind. Eine Behauptung, die jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Der Anwalt impliziert damit, dass der zivilrechtliche Verstoß, für den Schadensersatz geltend gemacht werden soll, schwerer wiegt als die Straftat, welche die Staatsanwaltschaft nachweisen muss. Im Gegenteil ist es jedoch so, dass die Straftat, welche die Staatsanwaltschaft verfolgt, genau auf diesem zivilrechtlich pflichtwidrigen Handeln aufbaut. Genau hierin liegt wohl auch die Angst der Ex-Vorstände begründet. Mit einer Verurteilung zu Schadensersatzzahlungen wäre der zivilrechtliche Verstoß bereits gerichtlich festgestellt. Für die Staatsanwaltschaft wäre es nicht mehr nötig, den Beweis eines pflichtwidrigen Handelns zu erbringen. Sie könnte das Urteil im Zivilverfahren als Präjudiz nehmen. Zu Zeiten der Deutschland AG wäre so etwas noch nicht möglich gewesen. Da die Affäre aber mittlerweile weltweite Berühmtheit erlangt hat und die New Yorker SEC sehr genau betrachtet, wie die heutigen Akteure bei Siemens sich verhalten, schützen auch die alten Seilschaften nicht mehr. Aber vielleicht hören wir gerade deswegen ja noch einige interessante Details, wie weit das Schmiergeldsystem auch damals schon im Aufsichtsrat bekannt war. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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