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17:20 Donnerstag, 19. Juni 2008
Bundessozialgericht: Ganzer Senat hat nichts zu tun - Vorsitzender strengt Klage an
Der Fall ist wohl einmalig in der deutschen die Justizgeschichte: Prof. Dr. Wolfgang Meyer, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht (BSG) in Kassel, klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen das Bundesgericht. Der dienstälteste Richter und Senatsvorsitzende am BSG will erreichen, dass er und seine Kollegen wieder arbeiten dürfen. "Wir haben seit Januar dieses Jahres nichts mehr zu tun", sagte Meyer unserer Zeitung. "Ich bin praktisch in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden." "Der mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzte vierte Senat des BSG war bis 2006 für die Rentenversicherung für Angestellte zuständig. Dann wurden die Senate 5a und 5b mit der Rentenversicherung betraut. Dem vierten Senat blieben laut Meyer nur einige wenige Fragen im Zusammenhang mit dem Wiedervereinigungsrecht. Nach Auffassung des Senatsvorsitzenden hat die Streichung der Zuständigkeit politische Gründe. Sein Senat habe wiederholt Gesetze wegen Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Karlsruhe habe die Zweifel bei einem Großteil der Gesetze geteilt und diese gekippt. Wie aus Justizkreisen verlautete, bearbeitetet früher jeder Richter des vierten Senats pro Jahr 20 Revisions- sowie bis zu 80 Beschwerdeverfahren. Zuletzt hätten dem gesamten Senat nur noch ein einziges Revisions- und 15 Beschwerdeverfahren vorgelegen. Seither sind die Bundesrichter zum Nichtstun verdammt. Und das bei einem beachtlichen Salär. Die arbeitslosen Richter sollen im Monat zusammen zwischen 25 000 und 30 000 Euro erhalten. Meyer: "Da freut sich der Steuerzahler." Die Klage soll erreichen, dass der Geschäftsverteilungsplan des BSG geändert wird. Der wird vom Präsidium des Bundesgerichts alljährlich neu aufgestellt und verteilt die Sachgebiete. Warum dabei nicht berücksichtigt wurde, dass dem vierten Senat Anfang 2008 die Arbeit ausgehen würde, dazu wollte sich BSG-Sprecher Dr. Thomas Voelzke nicht äußern. Er bestätigte lediglich das Klageverfahren. Wann in der Sache ein Urteil gefällt wird, ist nach Angaben des Verwaltungsgerichts Kassel nicht absehbar. Gleiches gilt auch für die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, die Meyer in Karlsruhe eingelegt hat. Der Bundesrichter sieht durch das unfreiwillige Nichtstun seine richterliche Unabhängigkeit verletzt. Hintergrund: Oberstes Bundesgericht für Soziales Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ist das oberste Bundesgericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das BSG entscheidet als Revisionsgericht über Urteile der Sozialgerichte und Entscheidungen der Landessozialgerichte. Das BSG besteht aus 14 Senaten, die jeweils mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind. Die Senate sind jeweils für ein Sachgebiet zuständig, so zum Beispiel für die Kranken-, die Renten- und die Arbeitslosenversicherung. So kann man auch die Gewaltenteilung unterlaufen. Deutschland, ein Land, in dem demokratische Verhältnisse bestehen? Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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