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11:44 Sonntag, 08. Juni 2008
Einen hochinteressanten Artikel hatte die FAZ in der vergangenen Woche auf ihrer Seite “Recht und Steuern”: Wenn Wirtschaftsjournalisten skandalträchtige Informationen über ein börsennotiertes Unternehmen veröffentlichen, machen sie sich strafbar. Grund: Solange das Unternehmen keine offizielle Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht hat, handelt sich dabei um Insiderwissen. Das wirft ein vollkommen neues Licht auf die Spitzel-Affäre bei der Telekom.
Es sei eben nicht nur strafbar, Insiderinfos für eigene Geschäfte zu nutzen, sondern bereits, sie weiterzugeben, referiert der Kollege Joachim Jahn. Wenn demnächst wieder die Staatsanwälte in der Bonner Konzernzentrale der Telekom auftauchen, werden sie nicht mehr die Büros durchwühlen, sondern sich artig für die geleistete Amtshilfe bedanken. Außerdem diese Woche im ecoblog: warum die EU nervt und die Kirche doch Recht hat... Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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