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07:38 Dienstag, 29. April 2008
Der Streit betrifft ein Patent zur Herstellung der neuen Doppelkupplungsgetriebe bzw. Direktschaltgetriebe mit der Bezeichnung DSG von Volkswagen.
Im vergangenen Jahr erhielt GROB noch den VW Group-Award für unternehmerische Leistungen. Die aktuelle Klage von GROB gegen VW ist ein durchaus einzigartiger Fall in der internationalen Automobilindustrie. Die Einkaufsbedingungen von VW sind eindeutig. Warum klagt GROB trotz dieser eindeutigen und klaren Rechtslage gegen seinen Großkunden Volkswagen? VW Vorstandschef Martin Winterkorn bestätigte in der vergangenen Woche im Rahmen der Hauptversammlung, GROB seien diese vertraglichen Bedingungen bekannt. Es habe vor diesem Hintergrund bereits Gespräche zwischen VW und GROB gegeben. Warum sich der Weltkonzern VW trotz dieser eindeutigen Rechtslage von seinem Lieferanten GROB mit einem Patentstreit überziehen lässt, wirft diverse Fragen auf. Wird VW - mit Absprache eines Dritten (Piech / Porsche) - verklagt, um so die VW-Erfindungen für Porsche erschließen zu können, die mit Hochdruck an einem eigenen Doppelkupplungsgetriebe arbeiten? Diese Frage stellen sich nicht nur die Mitarbeiter am VW-Standort Baunatal, dem Sitz der Getriebefertigung. Ist das wieder ein Schachzug Piechs? Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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