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17:15 Sonntag, 09. September 2007
Nach einem Urteil des BGH haften Auktionsplattformen in Deutschland für Markenrechtsverletzungen. So müssen die Auktionshäuser nicht nur die Auktionen entfernen, sondern auch den Markenrechtsinhaber auf die Verletzung des Markenrechts hinweisen.
Die Betreiber der Plattform ist auch verpflichtet, sicherzustellen, dass solche Verletzungen nicht mehr vorkommen. Hierüber entbrannte zwischenL'Oreal und eBay ein Streit. Verhandlungen schienen aber keine Lösung zu bringen. Nun hat L'Oreal laut Presseberichten in mehreren europäischen Ländern, darunter auch Deutschland Anzeige gegen eBay erstattet. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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