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09:24 Freitag, 24. August 2007
Daß man Berichterstattung mit Abmahnungen blockiert, ist ja nichts Neues mehr. Auch ARD und ZDF gehen gerne gegen ihnen unliebsame Journalisten oder Medienunternehmen gezielt mit Abmahnungen vor, da ist man längst auf New-Economy-Level angelangt. Doch nun wird die Sprache zensiert!
Nun mag der umgangssprachliche Begriff GEZ-Gebühr ja sprachlich falsch sein, weil das ja Gebühreneinzugszentralengebühr hieße. Rundfunkgebühr ist technisch richtiger, so steht es auch in den entsprechenden Amtsblättern. Die GEZ wird nun allerdings zur Sprachpolizei: Wer zukünftig noch PC-Gebühr, GEZ-Mann oder gar PC-"Wegelagerei-Gebühr" der GEZ sagt oder schreibt, wird abgemahnt, vor Gericht gezerrt und muss zahlen. Nein, nicht GEZ - aber an die GEZ. Und was muß man schreiben, um vor der GEZtapo zu bestehen? Nicht GEZ-Fahnder, sondern Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten! Nicht GEZ-Abmeldung, sondern gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte! Nicht GEZ-Brief sondern Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird und schließlich Nicht PC-Gebühr, sondern gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte! (Ja gibt es denn auch ungesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte???) GEZ eigentlich noch?!?!?! Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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