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21:18 Dienstag, 14. August 2007
Wenn es um rechtliche Fragen geht, wird es regelmäßig zu kompliziert für die Bodentruppen der BooCompany. Live zugeschaltet aus Hennef ist deshalb nun BooCompany-Justizreporterin Kassandra Luft.
BooCompany: Frau Luft, wie ist die Luft in Hennef? Luft: Es riecht ein wenig nach Benzin. Es ist aber deutlich besser geworden, seit Airnergy-Motorsport nur noch auf Sparflamme betrieben wird. Für einen 3er-BMW scheint es noch zu langen. Und der wirkt ziemlich klapprig, wenn Sie mich fragen. BooCompany: Die brauchen ihr Geld wohl jetzt an anderen Fronten. Was gibt es denn Neues in Sachen Airnergy? Luft: Wie es zu erwarten war, auch das Berufungverfahren endete mit einem Debakel für Airnergy. Das Aktenzeichen lautet OLG Köln (19 U 24/07). BooCompany: Welches Berufungsverfahren? Luft: Nun, Sie hatten ja bereits weltexklusiv über das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln (22 O 441/06) berichtet. Airnergy legte Berufung ein, und man traf sich im Juni erneut, dieses Mal vor dem Oberlandesgericht. BooCompany: Warum denn das? Es war doch so klar wie Kloßbrühe, dass der Prozess nicht zu gewinnen ist. Luft: Das ist richtig, das Ergebnis war absehbar. Auch das OLG Köln stellte fest, dass keine Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Studie bestehen, die die Unwirksamkeit von Airnergy BooCompany: Warum haben die die Studie überhaupt beauftragt, wo sie doch genau wissen, dass die Kiste nicht funktioniert? Sind die denn bescheuert? Luft: Auch hier ging es Airnergy in erster Linie darum, Zeit zu gewinnen. BooCompany: Erklären Sie das mal unseren Zuschauern. Luft: Nun, die Bezirksregierung Köln stand Airnergy schon einige Zeit auf den Füßen. Nach Maßgabe des §19 Medizinproduktegesetz (MPG) musste sie nämlich eine klinische Prüfung als Wirkungsnachweis für das Airnergy-Gerät fordern. An eine solche Prüfung sind nicht unerhebliche Voraussetzungen geknüpft, die in §20 MPG beschrieben sind. Nach mehreren Jahren, die von größter Nachsicht geprägt waren, wurde die Forderung nach einem solchen Gutachten lauter. Die Beauftragung der Studie an der Deutschen Sporthochschule Köln durch Airnergy wertete sie offenbar als Friedenssignal und verzichtete danach viele weitere Monate darauf, einzuschreiten. Ein Zeitraum, in dem Airnergy mit dem gesetzlich eigentlich nicht zulassungsfähigen Gerät vermutlich mehrere Millionen Euro umsetzte. BooCompany: Das war aber doch sehr nett von der Bezirksregierung Köln, oder? Luft: Ja, das finde ich auch. BooCompany: Die Kölner sind generell ein netter Menschenschlag. Im Frühjahr 2006 riss dann aber der Geduldsfaden? Luft: Wir müssen annehmen, dass die Bezirksregierung von den negativen Ergebnissen der Studie Wind bekommen hat. Jedenfalls hatte sie die Nase voll von Airnergy, wenn Sie mir dieses Bild in diesem Zusammenhang gestatten. BooCompany: Das war ungefähr in dem Zeitraum, in dem wir über Airnergy zu berichten begannen. Warum wird die Kiste trotzdem weiterhin verkauft, bis heute? Warum sehen wir gerade in diesen Tagen wieder Fotos von Balbir Singh mit dem Gerät in den Gazetten? Luft: Die Bezirksregierung verhängte per Sofortvollzug ein Vertriebs- und Produktionsverbot. Airnergy legte Widerspruch ein und konnte gerichtlich durchsetzen, dass der Sofortvollzug aufgehoben wurde. Der Widerspruch entfaltet nun eine aufschiebende Wirkung. BooCompany: Das OLG-Urteil ist aber nicht gerade eine günstige Ausgangsposition für das Verwaltungsgerichtsverfahren. Wann können wir denn mit einer endgültigen Entscheidung rechnen? Luft: Das Verfahren kann sich noch eine Weile hinziehen. Berufung (OVG), ggf. Revision, Sie kennen das Prinzip. BooCompany: Der Airnergy-Dampfer säuft ab, das Orchester spielt weiter. Frau Luft, wir bedanken uns für das Gespräch. (Teil 1) (Teil 2) Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen)
Re: Airnergy zyanotisch bei Schnappatmung - Teil 3 (lanu)
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