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19:34 Sonntag, 12. August 2007
Lange hatte die Aufsichtsbehörde im Fall Airnergy angestrengt weggesehen. Mit Gefälligkeitsschreiben von Scharlatanen und bizarren Pseudostudien gaben sich die Bürokraten zufrieden. Rund sechs Jahre gingen ins Land, und Millionen wechselten den Besitzer. Doch im Frühjahr 2006, nach Auslaufen eines NRW-Subventionsprogramms für Airnergy, konnten es auch Norbert Blüm und Rudolf Dreßler nicht mehr verhindern. Es geschah, was bis heute nicht an die Öffentlichkeit gelangt ist: Die Kölner Bezirksregierung zog die Notbremse.
Wenn man in Deutschland wirkungslose technische Pseudoinnovationen unter die Leute bringen will, kann das ohne weiteres im Gefängnis enden. Umso dummdreister erscheint deshalb der Versuch, solches mit einem Kästchen zu versuchen, das ganz ohne Zweifel unter das Medizinproduktegesetz (MPG) fällt. Denn Airnergy wird als ein Gerät beworben, das der Verhütung und Linderung von Krankheiten dienen soll (§ 3 Abs. 1 MPG). Damit hatten die Airnergy-Verantwortlichen neben den einschlägigen Paragraphen des StGB und dem Heilmittelwerbegesetz noch ein zusätzliches Problem an der Backe. Und das heißt § 4 Abs. 2 MPG: Es ist ferner verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, wenn sie mit irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung versehen sind. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn [...] Medizinprodukten eine Leistung beigelegt wird, die sie nicht haben. Die Durchsetzung des MPG obliegt in NRW den Bezirksregierungen. Nun sitzt die für Airnergy zuständige Bezirksregierung in Köln, und nirgendwo sonst zählen echte Freundschaften noch soviel wie in der Hochburg der deutschen Bakschisch-Kultur. Man könnte also darüber spekulieren, warum die Kölner Bezirksregierung - obwohl dem Vernehmen nach ausgezeichnet informiert - das lustige Treiben in Hennef sechs Jahre lang billigte. Jedenfalls wurden irgendwann die Fragen der Beamten nach dem gesetzlich geforderten Wirkungsnachweis drängender. Und so blieb den Airnergy-Verantwortlichen etwa Anfang 2005 nichts anderes übrig, als eine Studie bei einem einigermaßen seriös erscheinenden Institut zu beauftragen. So konnten sie zumindest Zeit gewinnen. Das Ergebnis der an der Deutschen Sporthochschule in Köln durchgeführten Studie lag im Oktober 2005 vor, ist BooCompany-Freunden schon länger bekannt und fiel vernichtend aus. Die Studienleiterin, Frau Prof. Platen, fasst das Ergebnis auf Nachfrage prägnant zusammen: Nichts. Nada. Für das ZDF formuliert sie später: Wir haben keine Unterschiede in der Leistungsentwicklung zwischen der Verum- und der Placebogruppe gefunden. Das bedeutet, dass sich offensichtlich diese Inhalation nicht in irgendeiner Weise auf messbare physiologische Parameter ausgewirkt hat. Allen Veantwortlichen war klar, dass dieses Studienergebnis in letzter Konsequenz das Ende von Airnergy bedeutet. Airnergy weigerte sich deshalb, die Studie zu bezahlen, und die Sache landete vor Gericht. Im Frühjahr 2006 untersagte die Kölner Bezirksregierung schließlich das "Inverkehrbringen" von Airnergy. Nun waren an verschiedenen Fronten die Juristen am Zug. Dazu mehr im dritten Teil. (Teil 1) (Teil 3) Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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