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22:57 Dienstag, 17. Juli 2007
Das war harter Stoff, ich weiß, doch heute bringen wir es zu Ende. Am Freitag ist die Hauptversammlung. Und möge mir bitte niemand sagen, er hätte von nix gewusst. Nachdem wir im siebten Teil besprochen haben, welche Risiken sich für die Aufsichtsräte aus zivilrechtlichen Ansprüchen und strafrechtlicher Verfolgung ergeben, erfahren wir im achten und letzen Teil unserer Gesprächsreihe, welche Ansprüche die Aktionäre wie gegen die freenet-Organe geltend machen können.
bc: Droht dem Aufsichtsrat denn noch weiteres Unheil? Ja, aufgrund der momentanen Besitzverhältnisse mit vielen Großaktionären, die alle mehr als ein Prozent am Kapital bzw. anteilig mehr als 100.000 Euro als auch mehr als 1 Million Euro halten, droht den freenet-Organen potenziell von vielen Seiten Ärger. bc: Was hat es mit diesen Prozentwerten und Beträgen auf sich? Mit diesen Anteilsquoten ergeben sich für die Aktionäre viele Möglichkeiten. Z.B. könnten Sonderprüfungsanträge gestellt werden. Diese müssten im ersten Schritt zwar eine Mehrheit auf der Hauptversammlung erreichen, gelingt dies jedoch nicht, haben die Antragsteller, sofern sie mehr als 1 Prozent oder anteilig mehr als 100.000 Euro halten, die Möglichkeit, Sonderprüfungen gerichtlich durchzusetzen. Das ist kein großer Verwaltungsakt und so käme es auf jeden Fall zu einer Sonderprüfung. bc: Das sind Dinge, die außerhalb der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stattfinden? Ja, Auftraggeber der Sonderprüfung sind dann die Aktionäre. Sie erhalten das Gutachten. So eine Sonderprüfung kann auch viel schneller erfolgen, als die Staatsanwaltschaft teilweise ermitteln kann. Außerdem braucht die Staatsanwaltschaft dann keine eigenen Gutachter einzuschalten. Oft sind dafür auch keine Mittel da und der Einsatz von Gutachtern wird abgelehnt. bc: Was kann noch geschehen? Die Aktionäre können auf der Hauptversammlung beschließen, Ersatzansprüche gegen die Vorstände und Aufsichtsräte geltend zu machen, eine sog. Haftungsklage. Auch dazu wird eine Mehrheitsentscheidung benötigt. Kommt diese nicht zustande, können wiederum Aktionäre, die mehr als 1 Prozent oder anteilig mehr als 100.000 Euro halten, die Geltendmachung der Ersatzansprüche im eigenen Namen beantragen. bc: In eigenem Namen bedeutet aber auch auf eigene Kosten, oder? Teilweise ist das richtig. Während die Sonderprüfungen von der Gesellschaft selbst gezahlt werden müssen, müssen die Kosten für das Zulassungsverfahren zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen vom Aktionär selbst getragen werden – jedoch nur, wenn sein Antrag abgewiesen wird. Im anderen Fall bekommt er seine Kosten ersetzt. bc: Und wenn die Hauptversammlung tatsächlich beschließen würde, Ansprüche geltend zu machen, wie sähe das denn dann aus? Muss Helmut Thoma dann Ansprüche gegen Spoerr geltend machen und umgekehrt? Nein, auch hier kann die Hauptversammlung gleich einen besonderen Vertreter, beispielsweise einen Rechtsanwalt, benennen, der dies macht. Sollten Aktionäre mit mehr als 10 Prozent am Kapital oder anteilig mehr als 1 Million Euro nicht das nötige Vertrauen in die Organe oder den besonderen Vertreter haben, können sie beantragen, gerichtlich einen anderen Vertreter bestellen zu lassen. bc: Also gibt es für die Aktionäre eigentlich gar kein finanzielles Risiko dabei? Das ist richtig. Im Gegenteil: wenn die Angaben aus dem Dossier zutreffend sind, könnten zweistellige wenn nicht sogar dreistellige Millionenbeträge zurückgefordert werden, die der Gesellschaft zustehen und damit auch theoretisch wieder für die Aktionäre zur Verfügung stehen – z.B. für eine weitere Sonderdividende. bc: Wenn das Geld denn noch aufzufinden ist. Vorstand und Aufsichtsrat haften jeweils gesamtschuldnerisch. Und dort sitzen ja nicht nur unvermögende Personen. bc: Für manchen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat könnte das ja eine private Insolvenz bedeuten. Auch das ist eingeschränkt richtig. Sollte sich dann jedoch im weiteren Verlauf herausstellen, dass der Schaden durch strafbare Handlungen verursacht wurde, hilft auch eine private Insolvenz nicht. Ansprüche daraus erlöschen nicht. bc: Mittlerweile bin ich froh, dass mich noch nie jemand gefragt hat, ob ich Aufsichtsrat werden möchte. Können wir noch mal zurück zu den Sonderprüfungsanträgen? Welche Anträge würden Sie denn stellen? Ich würde erst mal um die Beantwortung einiger Fragen bitten, um mir die Inhalte des Dossiers bestätigen zu lassen. Einige Dinge sind da sehr detailliert geschildert. Sollten diese zutreffend sein oder die Beantwortung ausweichend sein, würde ich zur Überprüfung einen Sonderprüfungsantrag stellen. Fragen würde ich z.B.:
bc: Ich danke für dieses ausführliche Gespräch und wünsche allen Beteiligten, dass sie sich richtig entscheiden mögen. ... Ende... Muster für einen Sonderprüfungsantrag Download freenet Dossier Teil 1 des Gespräches Teil 2 des Gespräches Teil 3 des Gespräches Teil 4 des Gespräches Teil 5 des Gespräches Teil 6 des Gespräches Teil 7 des Gespräches Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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