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16:37 Sonntag, 15. Juli 2007
Nachdem im vierten Teil erläutert wurde, wie gute Freunde des freenet-Vorstandschefs Spoerr es innerhalb von drei Jahren schafften, rund 70 bis 80 Millionen Euro von freenet zu bekommen, widmen wir uns im fünften Teil den
bc: Kommen wir mal auf die Aktienoptionen des Vorstands zu sprechen. Die BaFin hat vor rund einem Jahr Strafanzeige wegen Insiderhandelds im Zusammenhang mit Aktienoptionen gegen Spoerr erstattet. Worum geht es dabei? Dieser Fall scheint ziemlich eindeutig zu liegen. Zum einen wandelten die freenet-Vorstände Aktienoptionen und verkauften die Aktien daraus zu einem Zeitpunkt, zu dem sie über Insiderwissen verfügten und nicht hätten verkaufen dürfen. Zum anderen gaben sie unmittelbar vor den Verkäufen - sogar am gleichen Tag - Pressemitteilungen heraus, die den Kurs beeinflussen konnten. Beides ist verboten. bc: Wenn dies so eindeutig zu sein scheint, wieso tut sich dann seit über einem Jahr nichts? In Deutschland hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsmonopol. Die BaFin verfügt nicht über solche Möglichkeiten wie die amerikanische Börsenaufsicht SEC, vor der z.B. Siemens zittert. Selbst nach einer vollständig ausrecherchierten Strafanzeige der BaFin muss die Staatsanwaltschaft ein eigenes Ermittlungsverfahren eröffnen, bevor sie zu einer Entscheidung über eine Anklage gelangen kann. bc: Dann kann man also der Aussage zustimmen, dass die BaFin die überflüssigste Behörde der Welt ist? Diese Aussage ist etwas polemisch. Wenn die BaFin jedoch schon nach eigenen Ermittlungen eine Strafanzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft nach mehr als einem Jahr scheinbar zu keinem Ergebnis gelangt, trägt diese nicht gerade dazu bei, die Bedeutung der BaFin zu untermauern. bc: Was gibt es über die Aktienoptionen noch zu sagen? Den freenet-Vorständen sind vom Aufsichtsrat große Mengen an Aktienoptionen gewährt worden. Dadurch ist Spoerr zum Spitzenverdiener in seinem Börsensegment geworden. Sein Einkommen übertraf allerdings auch das von Managern aus DAX-Konzernen. bc: Konnte der Aufsichtsrat das nicht überblicken, als er die Aktienoptionen vergeben hat? Das Dossier erweckt in einem Fall den Eindruck, als habe das den Aufsichtsrat nicht gekümmert. Und im Juli 2002 z.B. vergab der Aufsichtsrat eine große Menge Aktienoptionen an den Vorstand unmittelbar nachdem schon einmal Betrugsvorwürfe erhoben worden waren, deren Prüfung aber scheinbar nichts ergab. bc: Ist das diese Prüfung, auf die Spoerr sich bezieht, wenn er sagt, dass alles haltlos sei? Ja, der damalige Aufsichtsrat Prof. Dr. Gerhard Picot ging scheinbar sogar so weit zu sagen, dass der Aufsichtsrat alles ernst und gewissenhaft geprüft habe und sogar der Strafrechtsexperte Prof. Dr. Franz Salditt keine Anhaltspunkte dafür gesehen habe, juristische Schritte einzuleiten. bc: Eine kühne Behauptung, wenn ich die bisherigen Schilderungen mal Revue passieren lasse. Aber mal zurück zu der Höhe der Aktienoptionen. Wie sieht es damit aus? Die Aktienoptionen sind ja Teil der Gesamtvergütung der Vorstände. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Sorgfalts- und Treuepflicht darauf zu achten, dass die Höhe der Gesamtvergütung in einem angemessenen Verhältnis zum Unternehmen steht. Insbesondere bei Aktienoptionen kann sich schon ein Pflichtverstoß alleine aus dem Mechanismus ergeben, der über die Höhe entscheidet. Es muss also noch nicht mal zu einer Vergütung gekommen sein. bc: Gibt es dazu nicht sogar eine Regelung im Corporate Governance Kodex? Dort gibt es eine Regelung, dass der Aufsichtsrat die Höhe von Aktienoptionen mit einem sog. „Cap“ begrenzen soll, wenn sich unvorhergesehene Entwicklungen ergeben. bc: Was kann man unter einer solchen unvorhergesehenen Entwicklung verstehen? z.B. die schon beschriebene Übernahme des Festnetzgeschäftes bei freenet. Im Anschluss daran gewährte der Aufsichtsrat dem freenet-Vorstand erneut eine große Menge an Aktienoptionen. Dank der Regelungen zur Gewährung bezogen sich die Ausübungskurse noch auf die niedrigen Kurse zu Beginn des Jahres 2003. Zum Zeitpunkt der Gewährung hatten die Kurse im Vergleich zum Ausübungskurs bereits 300 Prozent zugelegt. bc: War das unter dem Aufsichtsratsvorsitz von Helmut Thoma? Das klingt für mich nicht mehr nach einer unvorhergesehenen Entwicklung. Gute Corporate Governance wird so doch sicherlich nicht definiert, oder? Ja, Helmut Thoma war damals bereits Aufsichtsratsvorsitzender. Es fällt auch schwer, in diesem Zusammenhang noch von einer unvorgesehenen Entwicklung zu sprechen, da diese bereits eingetreten war, als die Optionen gewährt wurden. Im Sinne des Corporate Governance Kodex wäre es hier sicherlich geboten gewesen, einen „Cap“ vorzusehen. Da der Kodex aber kein Gesetz ist, ist seine Einhaltung nicht verpflichtend. freenet musste nur erklären, dass sie den Kodex in diesem Punkt nicht befolgt haben. bc: Dabei könnte man ja auch den Eindruck gewinnen, dass freenet wenig Interesse an guter Unternehmensführung hat. Der Kodex dient vor allem der Vertrauensstärkung der Investoren in eine gute Unternehmensführung. Auch wenn er freiwillig anzuwenden ist, ist seine Nichtbeachtung keine vertrauensbildende Maßnahme. ... wird fortgesetzt ... Download freenet Dossier Teil 1 des Gespräches Teil 2 des Gespräches Teil 3 des Gespräches Teil 4 des Gespräches Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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