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09:22 Samstag, 14. Juli 2007
Wir erfüllen weiter unseren Bildungsauftrag in Sachen freenet. Wer es nicht schafft, sich durch hunderte Seiten Dossier zu lesen, der sollte diesem Expertengespräch folgen. Im dritten Teil wurde erläutert, wie der Wert der restlichen 49 Prozent der vitrado GmbH gesteigert und schließlich von freenet übernommen wurde. Im vierten Teil erfahren wir etwas über Merkwürdigkeiten bei der Bezahlung des Kaufpreises.
bc: Wie hoch war denn der Preis, den freenet dann für diese 49 Prozent zahlte? freenet sprach gegenüber der Presse von einem hohen einstelligen Millionenbetrag. Diesmal allerdings dann in Euro, nicht mehr in DM. Der Fall liegt allerdings etwas komplizierter, da ein Teil in bar und ein Teil in freenet-Aktien bezahlt wurde. Die Dokumentation geht von 4,5 Millionen Euro in bar aus. Der Rest wurde mit 783.684 freenet-Aktien beglichen. bc: Waren das relativ gesehen viele Aktien? Im Vergleich zum damaligen freenet-Kapital entsprach das mehr als 4 Prozent aller Aktien. bc: Das klingt für mich nach einer großen Menge. Aber es musste doch nur ein einstelliger Millionenbetrag gezahlt werden, oder? Das ist richtig. Aber wie schon erwähnt befand die freenet-Mutter mobilcom sich zu dieser Zeit in einer existenziellen Krise bzw. hatte diese gerade abgewendet. Zu dieser Zeit waren die Börsenkurse jedoch enorm unter Druck geraten und auch freenet war davon nicht verschont geblieben. Zudem war 2002 das schlechteste Börsenjahr seit der Weltwirtschaftskrise 1929 gewesen, wie freenet selbst auch im Geschäftsbericht anmerkte. bc: Was bedeutet das im Klartext? Der freenet-Kurs war zu diesem Zeitpunkt extrem niedrig. Um einen Kaufpreis in Aktien zu begleichen, wird der Betrag durch den Aktienkurs geteilt und im Ergebnis erhalten Sie die Anzahl der Aktien, die Sie ausgeben müssen. bc: Zu welchem Kurs wurden die Aktien ausgegeben? Auch das war bereits im Vertrag aus 2001 in der Put-Option geregelt worden. Berechnungsgrundlage waren Durchschnittskurse eines Zeitraums vor Ausüben der Put-Option. Interessant ist der Ausübungszeitpunkt, der dem Dossier zufolge Anfang Februar lag, kurz bevor freenet bekannt gab, dass sie einen Vorvertrag für die Übernahme des Festnetzgeschäfts von mobilcom unterzeichnet hätten. bc: Was genau ist daran interessant? In dem Dossier wird die Vermutung aufgeworfen, dass die vitrado Gründer, allesamt Freunde von Spoerr, über den Abschluss des Vorvertrags informiert waren und die Put-Option genau deswegen kurz zuvor ausüben konnten. bc: Worin bestand der Vorteil dieser Information? Nach Abschluss des Vorvertrags stieg der Kurs der freenet-Aktie rapide an. Durch das Festnetzgeschäft wurde freenet zu dem großen Player, der sie heute sind. Der freenet-Kurs legte im Jahr 2003 insgesamt um mehr als 1000 Prozent zu. Die vitrado-Gründer konnten so noch zu einem Zeitpunkt die Option ausüben, an dem die Kurse niedrig waren. So bekamen sie eine größere Menge an freenet-Aktien. bc: Das klingt nach einem idiotensicheren Geschäft für Spoerrs Freunde. So könnte man es auch ausdrücken. Jedenfalls hatten die Aktien zu dem Zeitpunkt, an dem sie dann ausgegeben wurden, schon ein Vielfaches Wert, mehr als 30 Millionen Euro. Und im Laufe des Jahres 2003 kletterte ihr Wert auf mehr als 60 Millionen Euro. bc: War daran juristisch etwas auszusetzen? Es dürfte schwierig zu beurteilen sein, ob hier so etwas wie ein Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder dergleichen vorgelegen hat. Was jedoch schwerwiegender ist, ist die Tatsache, dass überhaupt freenet-Aktien zur Bezahlung ausgegeben wurden. bc: War das nicht erlaubt? Um so eine Bezahlung in Aktien vorzunehmen, müssen neue Aktien im Wege einer Kapitalerhöhung geschaffen werden. Da diese Aktien nur an die vitrado-Verkäufer ausgegeben werden sollten, gab es einen sogenannten Bezugsrechtsausschluss. Dieser wiederum stellt einen sehr schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der übrigen Aktionäre dar. Wie schon erwähnt ging es um 4 Prozent des gesamten Kapitals. Und dort, wo die einen etwas mehr bekommen, verlieren die anderen etwas. Das bezeichnet man als Verwässerung. Daher sind an einen Bezugsrechtsausschluss sehr strenge Bedingungen geknüpft, damit der Verwässerungseffekt für die übrigen Aktionäre nicht unnötig hoch ausfällt. bc: Welche Bedingungen sind das? Der Vorstand darf über den Bezugsrechtsausschluss nicht nach freiem Ermessen entscheiden. Zudem muss dieser im Gesellschaftsinteresse liegen sowie erforderlich und verhältnismäßig sein. Es darf keine Alternative dazu geben. bc: Was wäre die Alternative gewesen? Eine vollständige Zahlung des Kaufpreises in bar. Das schien für freenet damals kein Problem zu sein. Liquidität war ausreichend vorhanden und dank der Übernahme des Festnetzgeschäftes verfügte freenet am Jahresende 2003 über Mittel von mehr als 100 Millionen Euro. Ein einstelliger Millionenbetrag für die Zahlung der vitrado-Anteile wäre zu verkraften gewesen. Insbesondere, wenn wie im vorliegenden Fall der Aktienkurs extrem niedrig ist und eine große Menge an Aktien notwendig ist, da dies eine Verringerung des Anteils der übrigen Aktionäre zur Folge hat. bc: Was könnte ein Grund sein, die übrigen Aktionäre so zu benachteiligen? Ein Grund könnte sein, dass es vertraglich bereits so vereinbart war, dass in Aktien gezahlt werden muss. Dann wäre es wie bereits beschrieben möglicherweise als Risikogeschäft zu beurteilen, welches nicht kaufmännischer Sorgfalt entspricht. bc: Weiß man denn, ob es so vereinbart war? Das Dossier bezieht sich auf den Vertrag, der diesem als Anlage beigefügt sein soll, aber nicht im Netz verfügbar ist. bc: Was nicht ist, kann ja noch werden. Jedenfalls soll im Vertrag geregelt sein, dass freenet die Entscheidung obliegen soll, den Kaufpreis wahlweise in bar oder in freenet-Aktien zu zahlen. Hingegen hat freenet in einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger über die Ausgabe der neuen Aktien gesagt, dass die vitrado-Gründer, Spoerrs Freunde, ein Anrecht auf die Bezahlung in Aktien hatten. bc: Demzufolge hätte freenet die übrigen Aktionäre auch noch angelogen bei der Erklärung, weshalb sie so benachteiligt worden sind? Den Eindruck bekommt man jedenfalls bei der Lektüre des Dossiers. bc: Und alle Mitwirkenden haben das ebenfalls so durchgezogen? So sieht es wohl aus. Der damalige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Gerhard Picot, wie schon erwähnt ein M&A-Experte, hatte sogar drei Jahre zuvor in einer Fachveröffentlichung explizit die genannten Bedingungen beschrieben. Auch der heute im freenet-Aufsichtsrat vertretene Prof. Dr. Hans-Joachim Priester, einer der renommiertesten Notare und Aktienrechtsexperten Deutschlands, hatte dies in einem Fachbeitrag von 1980 beschrieben, der heute noch in der Literatur zitiert wird. Pikant daran ist, dass die vitrado-Transaktion in Priesters Notariat beurkundet worden sein soll. bc: Verstehe ich das richtig? Da sitzen zwei Rechtsexperten – sogar Professoren - im Aufsichtsrat und beide machen genau das Gegenteil von dem, was sie angehende Juristen an der Uni lehren? Die genehmigen es und einer beurkundet es sogar noch? Nicht ganz. Zur Verteidigung Priesters sollte man sagen, dass er damals noch nicht im freenet-Aufsichtsrat saß und es demnach nicht genehmigt hat. Die Beurkundung wurde scheinbar von einem Kollegen aus seinem Notariat durchgeführt. bc: Dann sollte der Kollege vielleicht mal die Veröffentlichungen Priesters lesen. ... wird fortgesetzt ... Download freenet Dossier Teil 1 des Gespräches Teil 2 des Gespräches Teil 3 des Gespräches Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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