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00:05 Freitag, 13. Juli 2007
So, weiter gehts mit unserem Kurs "Was sie schon immer über freenet wissen wollten, sich aber nie vorzustellen wagten." Im zweiten Teil wurde erläutert, wie die vitrado GmbH sich scheinbar aus Umsätzen mit der damaligen freenet-Mutter mobilcom finanzierte und freenet 51 Prozent an vitrado kaufte. Im dritten Teil erfahren wir, wie die restlichen 49 Prozent an Wert gewannen und schließlich von freenet gekauft wurden.
bc: Was passierte mit den 49 Prozent von vitrado, die freenet noch nicht gehörten? freenet hatte den alten Gesellschaftern, also der iWorxx AG, dem Ex-mobilcom-Mitarbeiter und dem Ex-Unternehmensberater bereits bei dem ersten Erwerb der 51 Prozent eine Put-Option eingeräumt, mit der sie unter bestimmten Voraussetzungen ab dem ersten Quartal 2003 die weiteren Anteile an freenet verkaufen konnten. freenet musste diese dann kaufen. bc: Welche Voraussetzungen waren das? Im Wesentlichen musste vitrado im Quartal vor Ausüben der Put-Option einen Mindestumsatz von 1 Million Euro erreichen. bc: War das eine realistische Größe für vitrado? Das maßgebliche Quartal war das vierte Quartal 2002. Der Dokumentation zufolge hatte vitrado jedoch in den gesamten neun Monaten des Jahres 2002 vor dem vierten Quartal gerade mal einen Umsatz in dieser Größenordnung geschafft, wobei rund 300.000 Euro aus einer Kompensationszahlung von freenet kamen, die nicht ganz nachvollziehbar zu sein scheint. bc: Dann muss der Umsatz bei vitrado im vierten Quartal 2002 ja förmlich explodiert sein. Wie war das möglich? Können Sie sich daran erinnern, dass die freenet-Mutter mobilcom im Herbst 2002 nahezu vor dem Aus stand, nachdem mobilcom-Gründer Gerhard Schmid und Großaktionär France Télécom sich über die UMTS-Investitionen zerstritten hatten? bc: Ja, mobilcom konnte ja erst mal nur durch staatliche Bürgschaften und Kredite gerettet werden. Richtig. Und da Schmid nur an UMTS dachte und das Festnetzgeschäft durch scheinbar für mobilcom extrem nachteilige Verträge mit freenet mobilcom nur Ärger machte, hatte er kurz vor seiner Abberufung als Vorstand im Mai 2002 einen Vorvertrag über den Verkauf des Festnetzes an freenet abgeschlossen und freenet quasi schon die operative Führung des Festnetzgeschäfts übertragen. Das freenet-Management nutzte diese Stellung scheinbar dazu, den Vertrieb von mobilcom-Preselection-Verträgen auf vitrado zu übertragen. bc: vitrado finanzierte sich schon wieder aus Umsätzen mit mobilcom? Und das zu einer Zeit, in der mobilcom beinahe ein Fall für den Steuerzahler wurde? Den Eindruck könnte man gewinnen. bc: Und welchen Preis zahlte freenet dann für die 49 Prozent von vitrado? Auch das war bereits in 2001 in der Put-Option geregelt worden. Der Preis wurde anhand eines Umsatzmultiplikators ermittelt. Maßgeblich war wieder der Umsatz des vierten Quartals 2002 multipliziert mit dem Faktor 8,5. bc: Sind solche Vereinbarungen üblich? Wirtschafts- und Rechtsexperten verneinen das. Die Unternehmenswertermittlung anhand von Umsatzmultiplikatoren findet fast nur bei der Kaufpreisfindung freiberuflicher Praxen und Kanzleien Anwendung. Und auch dort werden einzelne Umsatzarten berücksichtigt. In der Vereinbarung mit vitrado wurde z.B. keine Unterscheidung vorgenommen, ob der zu berücksichtigende Umsatz mit Dritten oder auch konzernintern mit mobilcom oder freenet erzielt wurde. bc: Kann man davon ausgehen, dass so etwas bekannt ist? Ich erinnere mich, dass im Mannesmann-Prozess mal von so etwas wie einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ gesprochen wurde. Man sollte wenigstens davon ausgehen, dass so etwas bekannt ist. Zudem saß im freenet-Aufsichtsrat mit Professor Gerhard Picot ein ausgewiesener M&A-Experte, der damals Partner bei Freshfields, einer der Top-Wirtschaftskanzleien und Inhaber eines Lehrstuhls für Mergers & Acquisitions war. Picot hatte in einem seiner Bücher selbst nicht ein einziges Mal Umsatzmultiplikatoren erwähnt, sondern auf allgemein anerkannte Verfahren wie das Ertragswertverfahren oder die Discounted-Cash-flow-Methode verwiesen. bc: Aber gilt denn in Deutschland nicht so etwas wie Vertragsfreiheit? Prinzipiell ist das so. Wenn Sie aber Sachwalter fremden Vermögens sind, wie es die Vorstände und Aufsichtsräte einer Aktiengesellschaft sind, können Sie nicht einfach Verträge schließen, die zum Nachteil des Ihnen anvertrauten Vermögens sind. bc: Konnte freenet das denn im Jahr 2001 schon absehen? Die BGH-Rechtsprechung besagt, dass ein risikobehaftetes Geschäft, dessen Folgen einen anderen treffen, pflichtwidrig und als Untreue anzusehen ist. Insbesondere dann, wenn entgegen kaufmännischer Sorgfalt gehandelt wurde. Und kaufmännische Sorgfalt wäre wohl gewesen, bei Ausübung der Put-Option eine neue Unternehmensbewertung vorzunehmen. ... wird fortgesetzt ... Download freenet Dossier Teil 1 des Gespräches Teil 2 des Gespräches Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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