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10:45 Samstag, 02. Juni 2007
"Es wird einfach alles berichtet, was einem in den Kram passt."
Dominik Höch von der Kanzlei Schertz Bergmann in der Antragssschrift zum Verbot von Berichterstattung über Abmahnungen im Hauptsacheverfahren Helmuth Jipp ./. Rolf Schälike Hauptsacheverfahren - 27 O 219/07 - [...] Der Beklagte gehört zu denjenigen Personen, die seit dem Siegeszug des Internets und der damit möglichen weltweiten Kommunikation und Informationsverbreitung meinen, dass jegliches, sie in ihrem Privatleben berührende Ereignis nunmehr der großen Öffentlichkeit kundgetan werden darf. Hätte sich der Beklagte früher auf den Marktplatz gestellt oder eine Anzeige in der Zeitung geschaltet, dass der Kläger ihn abgemahnt hat? Bestimmt nicht. Seit aber die weltweite Kommunikation - die ja zu begrüßen ist - es ermöglicht, jegliches kleinstes Erlebnis aus seinem Leben der Öffentlichkeit kundzutun, scheinen für Personen wie den Beklagten Persönlichkeitsrechte Dritter überhaupt nicht mehr zu zählen. Es wird einfach alles berichtet, was einem in den Kram passt. Vor einer solchen Praxis ist nur noch die Rechtsprechung der Kammer und anderer deutscher Gerichte, die den Persönlichkeitsrechten Dritter, hier dem Kläger, das notwendige Gehör verschaffen. [...] Hier geht es allein um Stimmungsmache des Beklagten gegen den Kläger, um das Vorführen, um die Kampagne gegen den Kläger. Was will denn der Beklagte sonst bezwecken? Dies zeigt sich doch schon an den hämischen Kommentaren, mit denen der Beklagte den Kläger auf seiner Webseite versieht - was dieser im übrigen mit äußerster Gelassenheit zur Kenntnis nimmt, soweit es um seine Handlungen und Verfahrensweisen in mündlichen Verhadlungen vor den Pressegerichten Deutschlands geht. Wenn aber der Beklagte über die Kosten eines Abmahnschreibens berichtet und die darauf folgende rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und den Beklagten, so geht dieses die Öffentlichkeit nichts an. Genauso gut könnte sich jetzt jeder in zivilrechtliche Verhandlungen vor dem Amtsgericht setzen, den Bleistift zücken und protokollieren, was dort so vor sich geht. Dann müsste sich demnähst auch der Sporttreibende, der seinen Fitnessstudio-Vertrag wegen dauerhafter Erkrankung gekündigt hat und deswegen jetzt vom Fitnessstudio auf Zahlung von 700,00 Euro in Anspruch genommen wird, in Zukunft der Gefahr ausgesetzt sehen, in der Zeitung oder auf Webseiten, wie der des Beklagten, aufzutauchen. Um nichts anderes geht es im Fall des Klägers und des Beklagten. Wir bitten daher um antragsgemäße Entscheidung. Dominik Höch Rechtsanwalt Am Dienstag, den 5.6.07 findet um 11:30h am LG Berlin die mündliche Verhandlung statt, bei der die Promikanzlei Schertz Bergmann den Hamburger Presseanwalt Helmuth Jipp vertritt, der mit dieser Argumentation Buskeismus-Betreiber Rolf Schälike die Berichterstattung über Abmahnungen verbieten lassen will. Quelle: http://uppit.com/d/zetua
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