Strafanzeige wg. Verwendung nationalsozialistischer Symbole in Tateinheit mit Sachbeschädigung, und zwar bei der Staatsanwaltschaft, nicht bei der Polizei, übermalen und nachts auf die Lauer legen, ob das jemand wieder versucht.
Ja klar, ist 1005 Verwendung nationalsozialistischer Symbole in Tateinheit mit Volksverhetzung. Und der Hausbesitzer verklagt Dich, weil er das copyright am Bild seines Hauses geltend macht.
Sämtliche Logos und eingetragene Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Besitzer.
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