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08:47 Samstag, 26. Mai 2007
Gestern war ein denkwürdiger Tag, der Tag an dem das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB) wurde!
Ja, ich bin einer dieser kriminellen Subjekte, die das Firmennetzwerk absichern und solche Tools benötigen, ferner passe ich diese auch an.
Um Hintertüren und Schlupflöcher zu finden, muss man "Denken" wie Microsoft und gleichzeitig davon abweichen, dann ergibt sich vieles von allein. IP-Adressen, Firewalls ... alles wird in Deutschland nicht mehr benötigt, der Bundestrojaner spürt alles und jeden auf, der uns an "unsere Form der Freiheit" will, er wird uns beschützen vor den bösen Internetterroristen, Terroristen überhaupt und vor allem vor uns selbst, denn wir können anscheinend nicht mehr Gut von Böse unterscheiden, meinen unsere Vertreter im Amt ... aber wisset, Parlamentarische Immunität hält nicht ewig ! Deutschland wird zum Tal der Ahnungslosen und wer ahnungslos ist, wird glücklich leben ! Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen)
Re: Nun ist es passiert, wir Administratoren sind Kriminelle (porschekiller)
Aus der Begründung der Änderung:
"Nicht strafbar ist daher z. B. das Aufspüren von Sicherheitslücken im EDVSystem eines Unternehmens, soweit der „Hacker“ vom Inhaber des Unternehmens mit dieser Aufgabe betraut wurde." Soweit zum Unterschied zwischen Befugt und Unbefugt. Auch aus der weiteren Begründung kann ich nichts entnehmen, was dem Netzadmin oder Webmaster sein Leben vermiesen würde, wenn, ja *wenn* sein Alltag nicht darin besteht, Hack-Tools herzustellen, die er selbst zwar als "nur für den eigenen Gebrauch" deklariert, aber mit Selbstgefälligkeit an der eigenen "Schaffenskraft" Anderen zur Verfügung stellt - egal, für was sie benutzt werden. Diese Selbstgefälligkeit ist mir in vergangenen Jahren auch immer wieder beim CCC aufgefallen. Dieser hat im Übrigen schon immer gewusst, daß alle vom neuen Gesetz damals noch nicht betroffenen Aktivitäten in einer rechtlichen Grauzone stattfanden, die nun endlich abgeschafft wurde. Ihm bleibt immer noch unbenommen, sich mit den Unternehmen/Behörden, die er scannt, kurz zu schließen. Grenzwertiger Boo.
"Grenzwertiger Boo" (noergler)
Eben ein typischer Sempralon. Ich hatte ihm hier
http://www.boocompany.com/index.cfm/content/story/id/14827/cid/49704//#49704 schon mal die Hammelbeine langgezogen. Aber dem graust vor gar nichts. Das ist wie bei einem, dem sein Umfeld ständig erklärt, dass seine Quanten stinken, und er stinkt unverdrossen weiter.
Re: (sirturbo)
Sorry, ich kenne den neuen §202 noch nicht... Aber wenn er ähnlich gefasst ist wie der alte habe ich mehr als Zweifel, daß es als befugt gelten wird, wenn ein Admin in der eigenen Firma zB einen Mickeysoft-Server hackt...
Ich gehe davon aus, daß Mickeysoft ihn dann vor den Kadi zerren kann UND WIRD... Aber wir können ja mal abwarten:)
Jepp, warten wir's mal ab ... (sempralon)
... ich werde auf jedenfall sehr vorsichtig und umsichtig sein müssen.
So ein Gesetz ist wie ein Vertrag, im erstem Moment klingt alles gut, liest sich ein Jurist sich dieses durch wird er im ersten Moment sagen, OK ... aber dann sieht er die Formulierungsänderungen und der umgebenden Paragraphen und dann wird es "kabbelig", diese "korrigieren" den Sinn und Zweck. Er wird stutzig und begreift, wie spät es wirklich ist. Egal, Sirturbo hat recht, es ist ja nur "ein" einziges Gesetz, "ein" einzelner Paragraph, also WARTEN wir es ab, wie die "korrigierten" Paragraphen § 303c, § 205, § 149 mit einbezogen werden, eigentlich hat sich ja nichts geändert, nicht ? Tja, einigen (Noergeler, Porschekiller) fällt es nicht auf, kann man auch nicht verlangen, OK kann man nichts machen, anderer Standpunk = andere Wahrheit. Ich hatte hier http://www.boocompany.com/index.cfm/content/story/id/14827/cid/49748//#49748 eine Antwort gegeben, genau, der Tucholsky Link ... durchlesen ! Für den Nörgeler der passende Ausschnitt (nicht für diesen Boo hier zwangsläufig geeignet, aber für die ersten Präventiven Verurteilungen schon eher) zum Thema Gerichte in Deutschland : "Der Vorsitzende läßt sie reden. Er ist, hör es, o Deutschland, nur Leiter der Verhandlungen und kein Staatsanwaltsersatz. Die Stellung des französischen Verteidigers und die des deutschen ... welch ein Unterschied! Dort ein geduckter Mann, der immer in leisem Verdacht der Mittäterschaft steht, von den strammen Vorsitzenden auch so behandelt wird und es sich gefallen läßt. Wie ja überhaupt das deutsche ›Standesbewußtsein‹ nie da funktioniert, wo es gefährlich wäre – etwa dem Brotgeber, dem vermeintlichen ›Vorgesetzten‹ gegenüber, sondern mehr auf Kongressen, in Reden und auf Wohltätigkeitsbällen. Dort also als Anwalt ein Mann Nummer sechs, hier eine Redefreiheit, die jedem deutschen Richter undenkbar vorkäme." Dieser Ausschitt macht natürlich nur Sinn, so man alles gelesen hat, aber so ist das auch mit den Paragraphen, die umgebenden Paragraphen "reden" ein Wörtchen mit und ändern durchaus völlig den Sinn des einzelnen. Aber hey, der Richter hat ja das letzte Wort und darf auch sich gegen die Paragraphen entscheiden, ich hege wirklich die Hoffnung, das es Hoffnung gibt !
Paranoia (porschekiller)
Nenne mir doch bitte nur einen konstruierten Fall, nach dem man Dich als Kriminellen bezeichnen müsste.
Ich habe eher das Gefühl, daß sich hier wieder einige in das typisch teutsche Wehklagen über den pösen pösen Staat und die teuflische Gerichtsbarkeit ergehen, ohne mal genau hinzugucken. Bei dieser Zunahme von wirklicher Internet-Kriminalität ist es in unserem Rechtssystem nur zwingend logisch, daß der Staat reagiert (und nicht vorschnell agiert). Wer heute immer noch meint, man könne ja im Net alles machen, da ja nur Bits herumgeschubst werden und keine echten Werte, der hinkt der Realität gewaltig hinterher. Das Net ist aus der Kinderstube raus, einige seiner User anscheinend noch nicht.
Re: Paranoia (oas)
Najanajanaja, es ist halt wie bei den Schaffnern: Als die selber zu Passagieren gemacht wurden musste deren Arbeitskraft durch Verschärfung der Leistungserschleichungsparagraphen bzw. gezielter Anti-Schwarzfahrer-Gesetze wettgemacht werden. Bei der Qualifikation von sachten Verständigen, die ich vor teutschen Gerichten schon erlebt habe, kann ich mir ein Urteil, in dem der switch -f beim rm als solch verbotenes Hacker-Tool gebrandmarkt gilt, durchaus vorstellen... (Die unvermeidlichen Ellipsen!) . Wir werden ja noch erleben wie die guute, guute deutsche Justiz mit den ausländischen Vorstellungen über wirksam/unwirksam umgehen wird. Muss Das Führende OS nun tatsächlich vor den pöhsen, pöhsen Libraryschreibern der Führenden Softwareschmiede per Gesetz geschützt werden? Braucht es jetzt den php-Führerschein, auf dass man nicht womöglich ein böses Hackertool in eine Webseite schreibt?
naja, wirwerdenjasehen bzw. wiedersehen oas
Re: Paranoia (homer)
Da kenne ich schon einige Fälle in denen man Computerbesitzer als "kriminell" bezeichenen würde.
Admins machen ihre Systeme dadurch sicher, dass sie meinstens mit irgentwelchen Hacker - Tools arbeiten. Beispiel: Ein Wurm befällt deinen Rechner und öffnet einen Port. Wie soll man nun anders davon erfahren, als dass man einen Progrämmchen nimmt und den gesammten Datenverkehr überwacht. Allgemein wird aber auch gerne folgendes Spielchen auf einem Server gemacht. Ein Admin versucht in das eigene System einzubrechen, während der andere versucht ihn zu endecken bzw. die Lücke zu schliesen. Die Verwendung und Herstellung von Hacker Tools könnte aber nun durch die neue Gesetzgebung verboten sein. Dadurch würde der Admin kriminell werden. Mir ist es schon klar dass es im Netz ein gesundes Mittelmaß zwischen Sicherheit und Freiheit geben muss. Die Begründung man müsse im Zuge der Terrorbekämpfung dies machen, finde ich maßlos überzogen. Würde man das Geld, welches man in die Überwachung steckt, vieleicht mal in eine besser Ausstattung der Polizei stecken (Digitalfunk z.B.), wäre dies durchaus besser. Die Überwachung des Netzes hat nämlich einen Hacken wie man es im Falle Trons gut sah. Was nützt es einem ein Verbrechen im Netz zu finden, wenn der Server in Timbuktu steht, und die dortigen Behörden nichts machen wollen ? So kann durch dass einfache Verwenden von einem .de anstatt eines .com zu einem kriminellen Akt werden.
Simmt der Adressat? (oas)
Also gehört der Boo nicht an den Bundestag gerichtet? Die Regierung schlägt doch solche Gesetze bloss vor?
oas |
Mir nach!
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