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10:38 Donnerstag, 26. April 2007
Etwa ein halbes Jahr ist es her, da herrschte Lehreralarm bei der GEZ. Die Pauker-Gewerkschaft GEW begehrte zu wissen, ob Lehrer für den heimischen Arbeits-PC zur Kasse gebeten würden. Die GEZ gab Entwarnung, wenn auch mit einer seltsamen Begründung.
Sie auskunftete, dass die PC-Gebühr nur gewerblich Tätige bzw. Selbständige treffen würde. Der Gesetzgeber hatte zwar die Begriffe "zu gewerblichen Zwecken oder zu einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit" extra durch die allgemeinere Formulierung "zu anderen als privaten Zwecken" ersetzt und in der Gesetzesbegründung drauf abgehoben, dass nun jede nicht-private Tätigkeit erfasst würde, aber die Rundfunkanstalten entschlossen sich, das zu ignorieren. Sie ließen die GEZ daher behaupten, dies wäre keine Ausweitung, sondern eine Klarstellung, die nichts am status quo ändern sollte. Damit waren die Lehrer aus dem Schneider, nicht aber die GEZ. Denn das Ignorieren der gesetzgeberischen Intention schuf ein neues Problem. Dieses Problem wird deutlich, wenn man sich die neuen Ausführungen auf der GEZ-Website ansieht. Dort wird die Welt von privaten und nicht-privaten Tätigkeiten in nicht-gewinnorientierte und gewinnorientierte übersetzt. Lehrer arbeiten für eine nicht-gewinnorientierte Institution, folglich bleibt ihre Heimtätigkeit privat und sie sind aus dem Schneider. Telearbeiter arbeiten für gewinnorientierte Unternehmen, folglich sind sie nicht-privat tätig und ihr Arbeitsgerät ist rundfunkgebührenpflichtig. Dummerweise macht der Rundfunkgebührenstaatsvertrag bei dieser einfachen Weltsicht Zicken. Dazu muss man wissen, dass laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag §2 ein "Rundfunkteilnehmer" im Prinzip für jedes Rundfunkempfangsgerät eine Gebühr zahlen muss. Ausnahmen werden in den §5 und §6 geregelt. Dort gibt es Zweitgerätebefreiungen für "natürliche Personen", die ihre Grenze im nicht-privaten (gewinnorientierten) Bereich findet. In diesem nicht-privaten Bereich gilt wiederum die neue Zweitgerätebefreiung für Internet-PCs. Frage: Wozu gehören eigentlich Verwaltungen und Behörden? Da die GEZ nicht-privat mit gewinnorientiert übersetzt, hieße das, Behörden könnten nicht die Zweitgerätebefreiung für Internet-PCs in Anspruch nehmen, denn die steht nur dem nicht-privaten ergo gewinnorientierten Bereich zur Verfügung. Das konnte natürlich nicht sein. Daher hat die GEZ mit wahrscheinlich freundlicher Genehmigung der Senderjuristen folgendes ausbaldowert: Behörden gehören in den nicht-privaten Bereich. Der ist zwar nach der neuen Lesart der GEZ für gewinnorientierte Tätigkeiten reserviert, aber irgendwie sind Behörden dann doch gewinnorientiert - so für die Allgemeinheit und so. Wenn Beamte und Angestellte jedoch zu Hause am PC arbeiten, sind Behörden nicht mehr gewinnorientiert bzw. die Arbeit ist Privatvergnügen. Da Behörden somit gleichzeitig dem nicht-privaten und dem privaten Sektor angehören bzw. gewinnorientiert und nicht-gewinnorientiert sind, handelt es sich um einen Fall von Quantenbehörden, die gleichzeitig an zwei verschiedenen Orten in zwei verschiedenen Zuständen auftreten können. Hätte man die gesetzgeberische Intention nicht ignoriert, dann wären Behörden problemlos in den nicht-privaten Bereich einzusortieren gewesen. Allerdings hätten dann die werten Lehrer und andere öffentliche Bedienstete für ihren beruflich genutzten Heim-PC zahlen müssen wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Diese Ungleichbehandlung ist übrigens bisher kaum thematisiert worden. Mit der Quantentheorie hat man beide Probleme gelöst, nur die Glaubwürdigkeit blieb auf der Strecke. Welche Glaubwürdigkeit? Stimmt auch wieder. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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