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10:24 Samstag, 03. März 2007
Der WDR ist vor Gericht damit gescheitert, von Supermärkten Rundfunkgebühren einzukassieren, die im Non-Food-Bereich verpackte Radios und Fernseher anbieten.
Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das Urteil der Vorinstanz: Verpackte Geräte in einem Supermarkt werden nicht zum Rundfunkempfang, sondern zum Verkauf bereitgehalten. Wer hätte das gedacht? Der WDR hat das nicht geglaubt und mit dem auch ohne Verpackung scheinbar wasserdichten Rundfunkgebührenstaatsvertrag gewedelt. Dort heißt es nämlich, dass ein Rundfunkempfangsgerät gebührenpflichtig ist, wenn es „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand“ empfangstauglich gemacht werden kann. Diese im Prinzip unendlich dehnbare Gummiformulierung, die auch PCs jeglichen Alters und Konfiguration zum Rundfunkempfangsgerät erklärt, prallte vor Gericht an einer Mauer namens Realität ab und flog dem WDR als Gebührenverschwendungs-Flummi um die Ohren. Er darf nun als unterlegende Partei die Anwälte von Aldi, Plus und Kaisers/Tengelmann bezahlen, die als Prozessgegner auftraten. Einzige Chance wäre noch eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. Doch nachdem bereits in Hessen und Rheinland-Pfalz die Oberverwaltungsgerichte in gleichartigen Fällen gegen die Rundfunkanstalten entschieden haben, sollte sich der WDR die weitere Gebührenverschwendung für unsinnige Prozesse gut überlegen. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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