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16:25 Montag, 15. Januar 2007
Airnergy beauftragte vor einiger Zeit eine Studie an der Deutschen Sporthochschule Köln, die die Wirksamkeit des obskuren Blubbergeräts belegen sollte. Wie BooCompany-Leser schon länger wissen, ergab sich jedoch die völlige Wirkungslosigkeit des Geräts zur "Atmungsergänzung". Airnergy konnte oder wollte für solch ernüchternde Ergebnisse nicht bezahlen, der Fehler müsse ja wohl in der Durchführung der Studie gelegen haben. Nein, sagt nun das Landgericht Köln. An der Studie hat es nicht gelegen.
Zwei hochrangige Wissenschaftler, die nicht an der Durchführung der Studie besteiligt waren, bestätigten in dem Verfahren die Korrektheit des Studiendesigns. Der Zahlungsklage der Deutschen Sporthochschule Köln gegen Airnergy wurde deshalb erstinstanzlich in voller Höhe stattgegeben, das Gericht hielt die Einwände von Airnergy für irrelevant (LG Köln, AZ 22 O 441/06).
Damit bricht auch die Verteidigungslinie von Airnergy gegen die jüngste kritische ZDF-Berichterstattung in sich zusammen. In einer Stellungnahme vom 5.12.2006 hatte "Erfinder" und Airnergy-Gründer Jörg Klemm noch getönt: "Fakt ist, dass bei der Durchführung dieser Studie gravierende Fehler begangen wurden. Nachdem uns dies bekannt wurde, haben wir ein Vergleichsangebot unterbreitet, um diese Studie unter den tatsächlich vereinbarten Bedingungen durchzuführen. Darauf ist die Gegenseite bislang nicht eingegangen, und so wird in Kürze ein Gericht über die Fehler bei der Durchführung dieser Studie entscheiden. Die beiden beleidigten Stellungnahmen von Airnergy vom 5.12.2006 zum ZDF-Bericht, in denen auf das noch ausstehende Gerichtsurteil hingewiesen wurde, sind nun urplötzlich von der Airnergy-Webseite verschwunden. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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