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20:29 Samstag, 16. Dezember 2006
Bizarre Reaktion des MDR auf den jüngsten BooCompany-Artikel zu den dubiosen Werbe- und Schleichwerbeaktivitäten des MDR-Fernseharztes Dr. Thomas Höhn: Nur eine der beiden im Artikel verlinkten Schleichwerbeaussagen zum Produkt "Bios Life 2" auf mdr.de wurde am 14.12. gelöscht. Dabei verstößt die verbleibende Passage sogar bei Verwendung in einer Werbebroschüre gegen geltendes Recht.
![]() Während der MDR immerhin die Aussage für problematisch erachtet, das über ein Pyramidensystem (siehe Bild oben) vertriebene, pro Packung rund 70 Euro teure Präparat Bios Life 2 eigne sich zur Vorbeugung gegen drohende Blinddarmdurchbrüche, ist die folgende Passage zur Stunde noch online: "Die Behandlung erfolgt mit Naturstoffen (Vitamin B12, Folsäure, Vitamin B6), z.B. in Bios Life 2, das ein führender amerikanischer Kardiologe und Vorsorgemediziner als das beste Präventionsmedikament bezeichnet hat, das er kenne." Diese Passage bezieht sich auf das Statement eines Dr. Gerald Bresnahan, das in der abgebildeten "Experten"-Folie aus einer Unicity-Präsentation gleich über der Aussage von Dr. Thomas Höhn zu sehen ist. Die werbliche Verwendung exakt dieses Statements in einer Broschüre eines Unicity-Vertriebsparters hat das LG Köln per einstweiliger Verfügung (AZ 33 O 260/06) am 11.07.2006 untersagt. Mit einer weiteren einstweiligen Verfügung des LG Hamburg vom 19.06.2006 (AZ 315 O 498/06) wird ebenfalls die Rechtswidrigkeit von solcherlei Werbung für Bios Life 2 festgestellt: Die angegriffene und auf der Anlage AS 2 wiedergegebene Werbung des Antragsgegners für das Nahrungsergänzungsmittel 'B.' (Bios Life 2, d.Red.) enthält in unzulässigerweise werbliche Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen. Anders als der Mitteldeutsche Rundfunk hat der Beklagte die Werbung für Bios Life 2 mittlerweile von seiner Internetpräsenz entfernt. Update: Die Schleichwerbung wurde am 20.12. von der MDR-Web-Site entfernt. Herr Husemann, jetzt lassen Sie Ihren großen Worten doch mal Taten folgen. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen)
Die Folie oben... (hockeystick)
...wirft übrigens ganz nebenbei die spannende juristische Frage auf, ob es sich bei Unicity möglicherweise um ein illegales Schneeballsystem handeln könnte, wofür dann rein theoretisch auch schon mal jemand ins Gefängnis kommen könnte:
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 6c Progressive Kundenwerbung, Schneeballsystem "Wer es im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch andere unternimmt, Nichtkaufleute zur Abnahme von Waren, gewerblichen Leistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, ihnen besondere Vorteile fuer den Fall zu gewähren, dass sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, denen ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile fuer eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer gewährt werden sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Nichtkaufleuten im Sinne des Satzes 1 stehen Personen gleich, deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschaeftsbetrieb nicht erfordert."
Re: (strappato)
Ist wohl eher das übliche MLM.
Re: (hockeystick)
Das übliche MLM hat wie man hört durchaus mit diesem Gesetz zu kämpfen. Im Vordergrund steht juristisch immer die Frage, ob das Verkaufen des Produktes oder das Werben weiterer Geschäftspartner bei der Neuanwerbung eines Geschäftspartners im Vordergrund steht (ersteres ist erlaubt, letzteres nicht). Obige Folie setzt da in meinen Augen schon gewisse Schwerpunkte ("Geld verdienen ohne Arbeiten zu müssen"). Aber sollen das die Juristen klären.
Beispiel für die einschlägige Rechtsprechung: (hockeystick)
http://www.mlmrecht.de/2006/11/09/einstweilige-verfugung-gegen-schneeballsystem-mit-nahrungserganzungsprodukten/
Der Fall ist ein weiteres Beispiel dafür, dass nach wie vor viele Vertriebssysteme in der Network Marketing-Branche ihre Kreise ziehen, die unerkannterweise als illegale Schneeballsysteme zu qualifizieren sind. Dabei ist der § 16 Abs. 2 UWG nicht nur eine Verbotsnorm im Wettbewerb; die Veranstaltung oder auch nur die Teilnahme an einem solchen System stellt darüber hinaus eine Straftat dar.
Und der Täterbegriff... (hockeystick)
... ist nach den vorliegenden Kommentaren zu dem Gesetz recht weit gefasst. Sollte es sich also - narütlich nur rein hypothetisch - bei Unicity wider Erwarten doch um ein illegales Schneeballsystem, handeln, dann hätte man mit so einer Nummer möglicherweise ein echtes Problem an der Backe:
Unicity Erfolgstag in Berlin geschrieben von: Herausgeber am 11.03.2006, 01:10 Uhr Branchen-News Am Sonntag findet ab 11 Uhr in Berlin im Hotel Victors, am Friedrichshain ein Unicity Erfolgstag statt, bei dem u.a. auch der bekannte Fernseharzt Dr. Thomas Höhn über Gesundheit und Vitalität mit dem Unicity- Erfolgsprodukt Bios Life 2 referiert.
Yami-Yami (Münchhausen)
Wow, B12, B6 und Folsäure... das soll sich ja auch alles in günstigen Mengen im Bier finden. Evtl. würde ich auch mal was abgeben, über den Preis lässt sich reden - wären 35 Euro ok? Weil für die Gesundheit soll einem ja nix zu teuer sein.
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