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MDR Illegale Schleichwerbung des MDR-Fernseharztes Dr. Höhn bleibt online (Update)
INSIDER MDR von hockeystick

20:29 Samstag, 16. Dezember 2006

Bizarre Reaktion des MDR auf den jüngsten BooCompany-Artikel zu den dubiosen Werbe- und Schleichwerbeaktivitäten des MDR-Fernseharztes Dr. Thomas Höhn: Nur eine der beiden im Artikel verlinkten Schleichwerbeaussagen zum Produkt "Bios Life 2" auf mdr.de wurde am 14.12. gelöscht. Dabei verstößt die verbleibende Passage sogar bei Verwendung in einer Werbebroschüre gegen geltendes Recht.




Während der MDR immerhin die Aussage für problematisch erachtet, das über ein Pyramidensystem (siehe Bild oben) vertriebene, pro Packung rund 70 Euro teure Präparat Bios Life 2 eigne sich zur Vorbeugung gegen drohende Blinddarmdurchbrüche, ist die folgende Passage zur Stunde noch online: "Die Behandlung erfolgt mit Naturstoffen (Vitamin B12, Folsäure, Vitamin B6), z.B. in Bios Life 2, das ein führender amerikanischer Kardiologe und Vorsorgemediziner als das beste Präventionsmedikament bezeichnet hat, das er kenne."

Diese Passage bezieht sich auf das Statement eines Dr. Gerald Bresnahan, das in der abgebildeten "Experten"-Folie aus einer Unicity-Präsentation gleich über der Aussage von Dr. Thomas Höhn zu sehen ist. Die werbliche Verwendung exakt dieses Statements in einer Broschüre eines Unicity-Vertriebsparters hat das LG Köln per einstweiliger Verfügung (AZ 33 O 260/06) am 11.07.2006 untersagt.

Mit einer weiteren einstweiligen Verfügung des LG Hamburg vom 19.06.2006 (AZ 315 O 498/06) wird ebenfalls die Rechtswidrigkeit von solcherlei Werbung für Bios Life 2 festgestellt: Die angegriffene und auf der Anlage AS 2 wiedergegebene Werbung des Antragsgegners für das Nahrungsergänzungsmittel 'B.' (Bios Life 2, d.Red.) enthält in unzulässigerweise werbliche Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen.

Anders als der Mitteldeutsche Rundfunk hat der Beklagte die Werbung für Bios Life 2 mittlerweile von seiner Internetpräsenz entfernt.

Update:
Die Schleichwerbung wurde am 20.12. von der MDR-Web-Site entfernt. Herr Husemann, jetzt lassen Sie Ihren großen Worten doch mal Taten folgen.





Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen)
Nur Geduld.... (hockeystick)
Die Folie oben... (hockeystick)
Re: (strappato)
Re: (hockeystick)
Beispiel für die einschlägige Rechtsprechung: (hockeystick)
Und der Täterbegriff... (hockeystick)
Yami-Yami (Münchhausen)


Mir nach!



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