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06:41 Dienstag, 12. Dezember 2006
Der BGH Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit hat die bisher gängige Praxis des BKA, sich in Computer zu hacken, unterbunden. Er sieht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung weitestgehend verletzt. Eine gültige gesetzliche Grundlage dafür gab es bisher nicht.
Ein Bundesinnen-Überwachungsminister-Sprecher erklärte gestern gegenüber der taz: "Das Bundesinnenministerium hat Online-Durchsuchungen des Bundeskriminalamtes bis auf weiteres gestoppt." Durch die heimliche Online-Durchsuchung werden konkret die Schutzrechte der Betroffenen ausgehebelt.
Der Beschluss des BGH - Richters erging am 25. November diesen Jahres, eine Veröffentlichung des Beschlusses ist bisher noch nicht erfolgt. Generalbundesanwältin Harms hat Beschwerde eingelegt. Wie dem auch sei, die Bundesregierung wird ganz schnell die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, damit in aller Ruhe wieder online geschnüffelt werden kann. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen)
Aber, aber aber ! Unsere Innenminister ... (sempralon)
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