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13:41 Dienstag, 28. November 2006
Im Revisionsverfahren am BGH Leipzig hat der Oberstaatsanwalt für Freispruch plädiert. Überraschung. Erinnert sein hier an die Welle in den Medien, Skandal, manipulierte Spiele, große kriminelle Energie, U-Haft und Freiheitsstrafen. Entrüstung allerorten.
Selbst der Hauptangeklagte Sapina ist vom Vorwurf der Täuschung freizusprechen, da keine Täuschung im Sinne des Strafgesetzes vorliege.
Als Begründung wurde eine Entscheidung aus dem Jahre 1961 herangezogen. Damals wurde eine"Schnelltelefonierer" vom 5. Strafsenat des BGH freigesprochen, der durch schnelles Telefonieren Wettergebnisse noch vor dem Wettbüro herausbekommen hatte und noch schnell seine Einsätze gemacht hat. Hätte man nicht gleich ein solches Urteil zu Rate ziehen können. Nun ist alles eitel Freude, niemand braucht in den Knast und der Steuerzahler bezahlt eine Gerichtsfarce. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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