13:25 Mittwoch, 22. November 2006
"Ein Journalist kann sich strafbar machen, wenn er die Veröffentlichung eines von einem Amtsträger verratenen Dienstgeheimnisses betreibt."
Lutz Diwell, Staatssekretär im Bundesjustizministerium, zur Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung der
"Cicero"-Redaktion.