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05:55 Dienstag, 31. Oktober 2006
Vi$ta wird erwartet, die Feinheiten, wir haben hier schon einige erfahren, stecken im Kleingedruckten.
Es läuft auf eine lizensierte Zensur hinaus. Mal sehen was da noch so alles den Anwendern unter das Mousepad geschoben wird, die EULA ein Sahnetörtchen juristischer Spitzfindigkeiten. Hier nun erfahren wir, was wir dürfen und was wir nicht dürfen, z.B. bei Benchmark-Tests.
9. MICROSOFT .NET BENCHMARK TESTING. The software includes one or more components of the .NET Framework 3.0 (".NET Components"). You may conduct internal benchmark testing of those components. You may disclose the results of any benchmark test of those components, provided that you comply with the conditions set forth at http://go.microsoft.COM/fwlink/?LinkID=66406. Die Bedingungen für die Veröffentlichung von Ergebniss regelt der o.g. Link. Dort wird bestimmt, ob überhaupt veröffentlicht werden darf und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen. Das alles kann sich jederzeit ändern, es ist nicht Bestandteil der EULA, es ist die Katze im Sack, sprichwörtlich. Also nicht das Betriebssystem stressen und mal die Ergebnisse veröffentlichen, das wird nur unter den festgelegten Bedingungen gehen. Die trickreichen Fensterverkäufer, sie lassen sich immer wieder etwas einfallen. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen)
Re: Vi$tas´s EULA - Die Überraschung (nickpol)
Präventiv-Boo? (boolysses)
Re: hast recht (lanu)
Skandal (boolysses)
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