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10:23 Mittwoch, 25. Oktober 2006
Lehrer haben viel Zeit, verdienen gut und sind notorische Besserwisser. Die typische Sorte Korinthenkacker, die für jeden Scheiß vor Gericht zieht. Das ist natürlich ein völlig die Wirklichkeit verzerrendes Bild. Aber die GEZ glaubt daran.
Rückblick: Jene Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2004, die durch die PC-Gebühren-Entscheidung unsterblich geworden ist, hat an vielen Stellen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RgebStV) geschraubt und dieses große Werk 8.Rundfunkänderungsstaatsvertrag (8.RÄStV) genannt.
Eine wichtige Stelle war §5 RgebStV, der die so genannte Zweitgerätebefreiung behandelt. Im alten Staatsvertrag hieß es: "Die Gebührenfreiheit nach Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Zweitgeräte in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die zu gewerblichen Zwecken oder zu einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit des Rundfunkteilnehmers oder eines Dritten genutzt werden." Heißt im Klartext: Selbständige müssen für jedes Gerät zahlen. Im 8.RÄStV wurde dieser Abschnitt neu gefasst: "Die Gebührenfreiheit nach Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Zweitgeräte in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden." In der Begründung zum 8.RÄStV steht Folgendes zu lesen: "Durch die Formulierung "zu anderen als privaten Zwecken" in Absatz 2 Satz 1 wird klargestellt, dass es keine Gebührenfreiheit für jede Art der Nutzung gibt, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgt." Offensichtlich ist dies eine Ausweitung. Es sollten wirklich nur noch Geräte unter die Zweitgerätebefreiung fallen, die rein privat genutzt werden. Beruflich genutzte PCs wären somit gebührenpflichtig. Das hat die Lehrer auf den Plan gerufen, die einen großen Teil ihrer Arbeitszeit zu Hause verbringen. Wenn ein PC in einem Raum gebührenpflichtig würde, der nicht ausschließlich privat genutzt wird - gemeinhin auch Arbeitszimmer genannt -, dann wären die Lehrer dran. Die Lehrer-Gewerkschaft GEW hat sich daher an die GEZ gewandt, konnte aber Entwarnung geben: "Nach Auskunft der GEZ war aber mit der Neuformulierung keine Rechtsänderung, sondern lediglich eine "Klarstellung" beabsichtigt: Die bisherige Rechtslage wird also lediglich bestätigt und verdeutlicht, dass nur die Nutzung des Raumes zu gewerblichen Zwecken bzw. im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu einer gesonderten Gebührenpflicht für die Geräte führen sollte." Die Logik der GEZ ist schon seltsam. Eine Formulierung wird allgemeiner gefasst, um klarzustellen, dass nur die Gruppen betroffen sind, die vorher ausdrücklich benannt wurden. Das widerspricht nicht nur dem gesunden Menschverstand, sondern auch der schriftlich niedergelegten Intention des Gesetzgebers. Man muss jedoch davon ausgehen, dass diese Falschdarstellung der gesetzgeberischen Absicht durch die GEZ eine Absprache der Rundfunkanstalten ist. Die GEZ hat eigentlich nichts zu sagen, wenn es ums Gebührenrecht geht. Sie ist nur ausführender Arm der Rundfunkanstalten. Die ARD beispielsweise führt in Ihrer Darstellung der PC-Gebührenpflicht die Berufsgruppe Lehrer als "nichtbetroffen" ausdrücklich auf. Dass die beteiligten Politiker auf eine Durchsetzung des Staatsvertrages pochen werden, ist nicht zu befürchten. Diese Geschichte ist schönes Beispiel dafür, dass Gesetze nur noch abgestuft nach Lobbyismusmacht interpretiert und durchgeführt werden. Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes macht sich nur noch auf dem Papier schön. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen)
Re: GEZ: Angst vorm Lehrer? (Heini Schwammerl)
Naja, derzeit laufen ja einige Verfassungsbeschwerden. Je krummer die derzeitige Rechtslage ist umso höher sind die Chancen das die Beschwerde Erfolg hat. Leider neigt das Verfassungsgericht dazu, Änderungen in die Zukunft zu verlegen und für unzulässige Praktiken großzügige Übergangsfristen einzuräumen. Aber immerhin.
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