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09:08 Samstag, 16. September 2006
Nachlass ist die Gesamtheit des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen oder die Erbschaft desselben.
Der Erbe ist nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Definition des § 1922 BGB derjenige, der im Erbfall das Vermögen des Erblassers (den Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen erhält. (Quellen: Wikipedia) Das kann ein Dauerstudent der Geschichte, der sich allerdings eher als "geistiger" Ziehsohn eines Roland Koch versteht, natürlich nicht wissen. Vielleicht lassen ihm aber auch seine Vielzahl von Posten und Pöstchen (Mitglied des CDU-Bundesvorstands, Bundesvorsitzender der Jungen Union, Stellvertretender Vorsitz (Unterausschuss Neue Medien), Ordentliches Mitglied (Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Unterausschuss Neue Medien, Unterausschuss "Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik"), Stellvertretendes Mitglied (Ausschuss für Kultur und Medien, Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung)) einfach keine Zeit mehr, um sich näher mit den Begriffen ausenanderzusetzen, die er so freigiebig miß
Zugutehalten muß man dem Zappelphilip seine schwere Kindheit. Zumindest liegt es nahe, daß er keine glückliche Kindheit gehabt haben kann, wenn man seine Äußerungen bezüglich familienpolitscher Angelegenheiten als Grundlage nimmt. Anders sind seine permanenten Versuche, die älteren Mitbürger unseres Landes nachhaltig zu diskreditieren, kaum zu erklären. Obwohl diese innerhalb ihrer Lebensspanne offenbar mehr Werte erzielt haben als Herr Mißfelder. Möglicherweise ist es neben der verkorksten Kindheit also auch der blanke Neid, der ihn zu Äußerungen treibt, die mittlerweile ins Skurrile abgleiten. Wie zum Beispiel seine jüngste Forderung an die "Erbengeneration", die Vermögenswerte der Eltern doch bitteschön vor dem (hoffentlich frühen, wenn es nach Mißfelder geht) sozialverträglichen Ableben zur Pflege der Erblasser zu verwenden. Schön und gut, nur...das Erbe gibt es erst, wenn der Erblasser tot ist. Mit dem Tod des Erblassers entfällt allerdings auch gemeinhin die Notwendigkeit weiterer Pflegemaßnahmen. Aber so hat Herr Miß Daß insbesondere die älteren Burger unseres Landes sich in bestimmten Fällen vehement für postnatale Abortionen einsetzen, ist nur ein Gerücht. Noch. Derzeit spenden sie ihr Geld manchmal lieber einem Tierheim, als es den Erben zu überlassen. Kein Wunder, wenn man solche Bälger wie den Mißfelder großgezogen hat. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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