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15:55 Mittwoch, 13. September 2006
Ein halber Final: DocMorris muss eine Niederlage einstecken. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat entschieden, dass bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren die Apothekenfiliale in Saarbrücken geschlossen werden muss.
Der Gründer, Ralf Däinghaus spricht von einer einsamen Entscheidung eines Verwaltungsgerichts und vergisst dabei, dass der Eröffnung der Filiale eine genauso einsame Entscheidung des Landesgesundheitsministers Hecken voraus ging. In keinem anderen Bundesland hätte DocMorris eine Betriebserlaubnis bekommen, da nach deutschem Recht der Apothekenbesitz nur natürlichen Personen erlaubt ist und nicht Kapitalgesellschaften. Die Auslegung zugunsten des Europarechts, erkaufte sich DocMorris mit der Zusage für den Bau eines Auslieferungslagers und 300 Arbeitsplätzen in dem chronisch klammen Bundesland.
Das deutsche Apothekenrecht mag reformbedürftig sein und nicht den Richtlinien der EU entsprechen. Aber das ist Aufgabe des Gesetzgebers und nicht eines Unternehmens, das sich mit Macht einen Startvorteil gegenüber den Konkurrenten sichern will. Diese sind zum einen die Pharmagrosshändler Phoenix und Celesio, die im Ausland schon Apotheken betreiben und ihre Erfahrung bei der Öffnung des deutschen Marktes einbringen können, und zum anderen droht die Gesundheitskarte, die durch das elektronischen Rezept den Versandhandel bedroht. Das Geld zum Aufbau von Apothekenketten ist das: Das Bundeskartellamt hatte erst Anfang des Monats gegen vier Pharmagroßhändler wegen illegaler Absprachen eine Strafe in Höhe von 2,6 Millionen Euro verhängt. Vielleicht wird es nicht beim halben Final bleiben. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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