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08:25 Freitag, 08. September 2006
Wer auf einer niedersächsischen Autobahn unterwegs ist und sich wundert, daß der Überholvorgang eines LKW trotz eigener konstanter Geschwindigkeit länger dauert als gewöhnlich, hat möglicherweise einen "GigaLiner" auf der rechten Spur neben sich.
Der "GigaLiner" ist die jüngste "Innovation" aus dem Hause Krone: als Zug 25 Meter lang, vier Meter hoch, zulässiges Gesamtgewicht 60 Tonnen. Entwickelt wurde dieser Gigant vornehmlich, um den Güterverkehr auf der Straße effizienter zu gestalten; als Schlagworte dienen der Kraftstoffverbrauch pro Tonne Ladung und die Einsparung von Maut-Gebühren.
Solche Züge existieren bereits, und zwar in Holland und Skandinavien. Allerdings darf in diesen Ländern das zulässige Gesamtgewicht nur 40 t betragen, und sie dürfen auch nicht im internationalen Güterverkehr eingesetzt werden. Ob diese Kostenvorteile letztendlich die gewichtigen Nachteile dieser LKW-Klasse aufwiegen? Bereits ein normaler Lastzug mit 40 Tonnen belastet und schädigt einen Fahrbahnbelag deutlich stärker als Tausende von PKW auf der gleichen Strecke. Wie sich das deutlich höhere Gewicht auf Brücken auswirkt, ist ungeklärt. Die Manövrierfähigkeit dieser "GigaLiner" insbesondere im innerstädtischen Bereich ist allein aufgrund des längeren Achsabstands deutlich schlechter, zumal die Kurvenradien von Kreuzungen oft nicht einmal für normale Lastzüge ausreichen. Wenn ein vollbeladener "GigaLiner" einmal ungebremst in ein Stauende rasen oder gegen einen Brückenpfeiler donnern sollte, werden die Schäden naturgemäß um ein Vielfaches stärker ausfallen. Und last but not least...gab es mal eine Zeit, in der die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene eine gewisse Priorität besaß. All diese Bedenken wurden von den Verantwortlichen der niedersächsischen Landesregierung einfach überfahren, und ein Unternehmen darf jetzt drei dieser Züge in einem Modellversuch über genau definierte Strecken bewegen (was dem Modellversuch, der überwiegend über Autobahnen und gut ausgebaute Straßen führt, die passende Glaubwürdigkeit verleiht - Anm. des Autors). Dafür gab es aus Berlin im Vorfeld eine freundliche Bitte, im Verlauf einen heftigen Rüffel und jetzt die Aufforderung, den Modellversuch sofort einzustellen. Aber nicht umsonst sagt man den Niedersachsen nach, daß sie ein stures Völkchen sind - und weist die Aufforderung mit dem Hinweis zurück, daß das Land Niedersachsen dazu berechtigt sei, derartige Maßnahmen durchzuführen. Wer in der Schule gelernt hat, daß Bundesrecht Landesrecht bricht und die Häuptlinge dieser Nation in Berlin sitzen, muß immer häufiger umdenken. Denn die Stammesfürsten der untergeordneten Stämme begehren immer häufiger auf. Und das weckt Begehrlichkeiten, denn auch in NRW will man einen ähnlichen Modellversuch starten. Für diese Eigenwilligkeiten darf, das ist doch wohl klar, am Ende der Steuerzahler aufkommen. Wider jeglicher Vernunft. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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