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14:10 Mittwoch, 06. September 2006
Heute habe ich eine E-Mail bekommen. In der E-Mail wurde Werbung gemacht. Werbung für ein kostenloses Antispam-Buch, das ich mir als PDF-Datei herunterladen könne "bevor es in Kürze alle Medien ihren Lesern empfehlen".
§7 Abs. 2 des UWG behandelt das Thema "Unzumutbare Belästigung". Dort heißt es "Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt."
Das Versenden von Werbe-E-Mails wie dieser, die - weil's besonders vertrauenserweckend ist - von einem GMX-Account kommen, dürfte demnach standardmäßig abmahnbar sein, schon allein durch die zusätzliche GMX-Werbung. Statt eine Abmahnung zu schicken, hab ich mir lieber die Website des Erfolgspartner-Verlags angeschaut und es nicht bereut. Ich erfahre dort, dass das Buch "Endlich Spamfrei" von Yan Techborn "vorraussichtlich" ab dem 9.5. im Buchhandel erhältlich ist. Weitere Informationen würden in Kürze folgen. Mit den Information ist es allerdings schwierig. Etwa 80% der Klicks auf Navigationslinks der Website lösen eine "Diese Seite wird im Moment bearbeitet"-Meldung aus. Die Login-Seiten für Kunden(?) und Partner(?) sind jedoch anwählbar und haben zum Ausgleich eine eindeutige Warnung: "Achtung! Wer unerlaubt irgendwelche Inhalte von unseren Webseiten kopiert, bekommt Post von unserem Anwalt und muss Schadensersatz zahlen." Erfreulich, dass auch hier präventiv gehandelt und kaum kopierbarer Inhalt bereitgestellt wurde. Dass das Impressum keinen Ansprechpartner enthält, wie gesetzlich vorgeschrieben, dafür eine schöne GmbH/Ltd.-Konstruktion, ist da schon fast selbstverständlich. Und zum guten Schluss enthält die Spam-Mail für das Spamfrei-Buch noch ein PS: "Falls sich diese Email mit der Email von einem meiner Kollegen überschnitten haben sollte, bitte ich Sie um Nachsicht!" Kein Problem, ich hab mich eh schon totgelacht. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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