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08:11 Donnerstag, 07. September 2006
Vorweg: dies ist eigentlich kein aktueller Boo, weil diese Eigentümlichkeit schon seit Jahren gang und gebe ist. Aber in den immer wieder aufflammenden Diskussionen um Minijobs und Kombilöhnen dennoch ganz interessant, auch mal einen bestimmten Aspekt dieser Eigentümlichkeit zu beleuchten.
Es geht um die Krankenkassen. Die erhalten nämlich seit Einführung dieser arbeitsmarktpolitischen
Trotz der Krankenversicherungs/Rentenversicherungspauschale ist man durch Minijobs nicht krankenversichert und nicht rentenversichert. (Quelle: Wikipedia) Denn an und für sich ist jeder Minijobber bereits kranken- und rentenversichert. Entweder über den regulär getätigten Job, über eine Familienversicherung oder durch die BA bzw. das Sozialamt. Warum also die Krankenversicherungen vom Arbeitgeber dennoch via der Minijobzentrale (derzeit in den Händen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) von der Pauschalabgabe in Höhe von 30,1% des Arbeitsentgelts immerhin den Anteil von 13% für sich beanspruchen, erscheint irgendwie nicht ganz schlüssig. Der Verwaltungsaufwand kann es wohl nicht sein, da die einzelnen Mitglieder der KV bereits erfaßt sind und verwaltet werden und die Hinzunahme eines Minijobs keine größeren Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand haben dürfte. Vielleicht könnte man sich bis zu diesem Punkt noch auf ein zögerliches "okay, aber immerhin tun die Krankenkassen ja etwas für ihre Mitglieder" einigen. Wäre da nicht die die kleine, aber stetig wachsende Gruppe der Angeschissenen, die zwar einem Minijob nachgehen, aber aufgrund von Hartz IV keinen Schutz durch die Krankenversicherung mehr genießen. Wer nämlich in einem Konstrukt namens "eheähliche Gemeinschaft" lebt und mit einen Partner, der auch nur einen Cent über die Bemessungsgrenze hinaus verdient, eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bildet, ist nämlich raus aus dem ALG II und demzufolge auch ohne Kranken- und Rentenversicherung. Und "400-Euro-Job" bedeutet keinesfalls, daß der Minijobber auch tatsächlich 400Euro/Monat verdient. Dies bräuchte es aber schon, um sich eine "freiwillige" Krankenversicherung leisten zu können und vielleicht von dem erarbeiteten Lohn wenigstens noch ein Taschengeld behalten zu können. Denn die Krankenkassen kennen keinen "Sozialtarif" und nehmen grundsätzlich, was sie kriegen können. In Deutschland sind dies derzeit Beträge von ca. 111 - 160 Euro monatlich. Dabei bekommen die Krankenkassen doch jeden Monat...aber dies wurde bereits erwähnt. Wenn in Zukunft also wieder mal die Debatte um "Sozialschmarotzer" hochkochen sollte (spätestens in ein paar Wochen, wenn die weitere "Optimierung" von Hartz IV im Bundestag zur Debatte steht), sollten auch die Krankenkassen eine gebührende Erwähnung finden. Denn was dem einen recht ist, kann dem anderen nur billig sein. Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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