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ARD ARD greift zum Spatzen
BOO ARD von derdodepapagei

12:21 Freitag, 04. August 2006

Nachdem die Spatzen schon von den Dächern pfeifen, dass die Rundfunkgebühr auf internetfähige PCs stinkt, entdeckt die ARD ihre Liebe zum Spatz in der Hand und mag nur noch die Radiogebühr von 5,52 Euro kassieren. Dieses Angebot durchschaut selbst ein Spatzenhirn.
"Aus Sicht der ARD genüge die Menge ihrer ins Internet eingespeisten Sendungen eher nicht für die Forderung nach der vollen GEZ-Gebühr", sagte ARD-Sprecher Rudi Küffner.

Jahrzehntelang haben sich Fachleute bemüht, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag wasserdicht zu machen. Und nun mag die ARD ihre gesetzliche Grundlage nicht mehr kennen, auf die ihr Gebührenarm, die GEZ, sonst auf so unnachahmlicheweise pocht.

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sagt in $1 Abs. 2: "Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können."

Es besteht kein Anspruch auf Quantität oder Qualität und schon gar nicht auf hochwertige öff.-r. Rundfunkprogramme. Die bloße Empfangsbereitschaft reicht aus. Wasserdicht.

Die Absicht der ARD, die Spatzen mit einer Salamitaktik zu füttern, ist klar: Sie möchte vom eigentlich Problem ablenken. Das eigentliche Problem sind ihre eigenen Statistiken, die klar und deutlich sagen, dass am PC per Internet kaum Nachfrage nach Rundfunk besteht (siehe ARD/ZDF-Online-Studie 2005 und Massenkommunikation 2005). 2005 gaben 2% der Onlinenutzer zu, mindestens ein Mal in der Woche TV-Livestreams zu sehen, 6% gestanden Radiolivestreams. Der Vergleich zu TV- und Radiogeräten ist ernüchternd. 88% der aller Bundesbürger nutzen ihr Radio mindestens mehrmals wöchentlich, beim Fernsehen sind's 95%.

Damit wird klar: Geräte, die unterschiedlichen Zwecken dienen, sollen über den Grundsatz der Empfangsbereitschaft der gleichen Rundfunkgebührenpflicht unterliegen. Dies verletzt das grundgesetzlich garantierte Gleichheitsgebot: Staatliches Handeln muss gleiche Sachverhalte gleich behandeln, ungleiche Sachverhalte müssen verschieden behandelt werden. Sonst hätten Willkür und Korruption freie Hand.

Dies wird auch nicht dadurch geheilt, dass die ARD gnadenhalber nur Radiogebühren kassieren möchte. Ein Radio und ein Computer sind immer noch zwei verschiedene Dinge. Das beweisen ihre eigenen Statistiken. Das versteht sogar ein Spatz.





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