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07:07 Donnerstag, 03. August 2006
Im April 2006 bekam die Telekom vom Landgericht Bonn eins übergebraten. Grund: das Kleingedruckte in der Printwerbung, welches aufgrund der Schriftgröße von 4,5 Punkt vom Verbraucher ohne technisches Hilfsmittel kaum zu entziffern war. Die Richter sahen diese faktische Nichtlesbarkeit wichtiger Vertragsbestimmungen als Irreführung des Verbrauchers an.
![]() Gestern flatterte vielen Verbrauchern wieder einmal eine Werbung der DTAG ins Haus. Müßig zu erwähnen, daß sich die vom LG Bonn bemängelte Größe der Schrift, mit der die Vertragskonditionen dargestellt werden, nicht geändert hat. Lediglich der Zeichenabstand hat sich minimalst vergrößert, was aber die Nichtlesbarkeit dieser Bestimmungen kaum beeinträchtigt.
Offensichtlich ist man bei der Telekom der Meinung, aufgrund der schieren Größe des Unternehmens auf das Urteil eines popligen Landgerichts sch Mein Tipp an die Richter: ruhig mal den Vorstand in Beugehaft nehmen und das Privatvermögen einziehen, bis der Mißstand beseitigt wurde. Wenn die Richter dies heute in Angriff nähmen, dürfte schon der nächste Prospekt wesentlich lesbarer ausfallen. (Ob dieser Absatz satirisch gemeint ist, möge der geneigte Leser selbst entscheiden - sofern er das Geschriebene überhaupt entziffern konnte.) Kommentare: (Neuer Kommentar | Alle öffnen) |
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